Firmenfitnessvertrag für die Stadt Barsinghausen als Arbeitgeber
KI Ausschreibung für einen Firmenfitnessvertrag der Stadt Barsinghausen mit einem geschätzten Wert von 574.030,50 EUR.
Landkreis Friesland · Jever · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Der Anbieter soll den Zugang zu verschiedenen Fitness- und Wellnessanbietern arbeitsplatz- aber auch wohnortnah ermöglichen, damit die größtmögliche Auswahl an Angeboten in Anspruch genommen werden kann. Auch im Urlaub und auf Dienstreisen soll es den Mitarbeitenden ermöglicht werden, in Bewegung zu bleiben und ein Trainingsprogramm effektiv und umfassend fortzuführen. Daher soll die zukünftige Firmenfitness des Landkreises Friesland und Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser deutschlandweit stationär und digital nutzbar sein.
Den teilnehmenden Mitarbeitenden muss es möglich sein, im Rahmen einer Mitgliedschaft beim Auftragnehmer verschiedene, dem Firmenfitnessanbieter angeschlossene Sporteinrichtungen unmittelbar nutzen zu können. Das Sportangebot ist zudem durch ein digitales Angebot in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Entspannung zu erweitern.
Die administrative Umsetzung des Fitnessprogrammes, wie die Anmeldung und Abmeldung der Mitarbeitenden, erfolgt über ein webbasiertes online-Portal, das der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Verfügung stellt. Zudem wird den Mitarbeitenden vom Auftragnehmer eine Homepage oder eine App zur Verfügung gestellt, die über das Angebot und die Nutzungsmöglichkeiten informiert. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Implementierung des Angebots.
Der Auftragnehmer garantiert seine Leistungserbringung in Form eines Verbundsystems. Das heißt, die vertraglichen Beziehungen zu den einzelnen Partnerunternehmen bestehen ausschließlich zwischen diesen und dem Auftragnehmer. Der Auftraggeber geht eine vertragliche Beziehung ausschließlich zum Auftragnehmer ein. Eine vertragliche Bindung des Auftraggebers sowie seiner Mitarbeitenden an eines der Partnerunternehmen ist im Rahmen dieser Leistungsausschreibung ausgeschlossen.
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Der Preis wird mit 30 % gewichtet. Die Punktverteilung erfolgt gemäß der Formel. Preispunkte = (niedrigster Preis / Angebotspreis) * 5 Punkte
Anzahl der nutzbaren Einrichtungen 25 km Umkreis (Hauptsitz Kreisverwaltung: Lindenallee 1, 26441 Jever) und 25 km Umkreis insgesamt: • mind. 5 Fitnesseinrichtungen mit Gerätepark • mind. 3 Einrichtungen mit Saunanutzung • mind. 5 Fitnesseinrichtungen mit vielseitigen Kursangeboten (Cardio, Tanz und Akrobatik, Aqua u.ä.) • mind. 7 Schwimmbäder o davon mind. 5 Hallenbäder (ganzjährige Nutzung möglich) • mind. 3 weitere Anbieter sportlicher Freizeitaktivitäten (Klettern, Paddeln, Yoga, Tanzen u.ä.) Werden die hier geforderten Mindestangebote nicht erreicht, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. Die Punktverteilung erfolgt 5 Punkte > 60 Angebote, 4 Punkte = 59 - 50 Angebote, 3 Punkte = 49 - 40 Angebote, 2 Punkte = 39 - 30 Angebote , 1 Punkt = 29 - 15 Angebote, 0 Punkte < 15 Angebote
Anzahl der nutzbaren Angebote Außenstelle: Karl-Nieraad-Straße 1, 26316 Varel und 25 km Umkreis : • mind. 5 Fitnesseinrichtungen mit Gerätepark • mind. 3 Einrichtungen mit Saunanutzung • mind. 5 Fitnesseinrichtungen mit vielseitigen Kursangeboten (Cardio, Tanz und Akrobatik, Aqua u.ä.) 5 Punkte > 60 Angebote, 4 Punkte = 59 - 50 Angebote, 3 Punkte = 49 - 40 Angebote, 2 Punkte = 39 - 30 Angebote , 1 Punkt = 29 - 15 Angebote, 0 Punkte < 15 Angebote • mind. 5 Schwimmbäder o davon mind. 3 Hallenbäder (ganzjährige Nutzung möglich) • mind. 3 weitere Anbieter sportlicher Freizeitaktivitäten (Klettern, Paddeln, Yoga, Tanzen u.ä.) Werden die hier geforderten Mindestangebote nicht erreicht, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. Die Punktverteilung erfolgt 5 Punkte > 60 Angebote, 4 Punkte = 59 - 50 Angebote, 3 Punkte = 49 - 40 Angebote, 2 Punkte = 39 - 30 Angebote , 1 Punkt = 29 - 15 Angebote, 0 Punkte < 15 Angebote
Der Verwaltungsaufwand wird mit insgesamt 7,5 % gewichtet. Die Punktverteilung erfolgt
Nutzung von online-Angeboten, die in deutscher Sprache zur Verfügung stehen: • mind. 50 verschiedene Fitnessangebote durch Videos oder online-Kurse (Pilates, Cardio, Bodyforming u.ä.) • mind. 20 verschiedene Entspannungs- und Gesundheitskurse durch Videos oder online-Kurse (Rückenfit, Schulter-Nacken-Training u.ä.) • mind. 5 Angebot zur Ernährungsberatung durch Videos oder online-Kurse Werden die hier geforderten Mindestangebote nicht erreicht, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. Die Punktverteilung erfolgt 5 Punkte > 1.000 Angebote, 4 Punkte 999 - 800 Angebote, 3 Punkte 799 - 600 Angebote, 2 Punkte 599 - 400 Angebote , 1 Punkt = 399 - 100 Angebote, 0 < 100 Angebote
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein 2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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