AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenleasingvereinbarung zur Umsetzung des Dienstradleasings für die Beschäftigten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Stammdaten
- Auftraggeber
- Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Die Oberbürgermeisterin, Rechts- und Vergabeamt, SG Zentrale Vergabe und Beschaffung, Rostock
- Veröffentlicht
- 20.04.2026
- Frist (Submission)
- 30.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 66114000 — Finanzdienstleistungen
- Branche
- Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Schaffung und das Management der Leistungsprozesse durch den AN von Bestellung bis Beendigung eines jeden Einzelleasingvertrages. Dies bedeutet: - Zur Verfügung stellen des jeweiligen Fahrrads als Leasinggegenstand - Sämtliche weitere Leistungen, die mit dem Leasinggegenstand zusammenhängen, u.a.: o Information der MA (per App und Webseite) o Versicherung der Fahrräder o Serviceleistungen (z.B. Inspektion/Wartung/Reparatur) o Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse o Koordination und Verwaltung der vorgenannten Beziehungen und Leistungen - Eine kontinuierliche Leistungserbringung - Schulung und Information der Personen, die im AV für Genehmigung der Überlassungsverträge und Lohnbuchhaltung zuständig sind. - Ansprechpartner für die MA des AV ist in sämtlichen Vertrags-, Versicherungs- oder Wartungsfragen der AN.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2026
- Ende
- 31.08.2029
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 101 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.06.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsstelle, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.