AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Wohnungsneubau Slatan-Dudow-Straße - Gartenstadt Drewitz, Potsdam - VE 300 Baustelleneinrichtung
Stammdaten
- Auftraggeber
- ProPotsdam GmbH, Potsdam
- Veröffentlicht
- 29.09.2026
- Frist (Submission)
- 06.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45113000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Auf dem Baufeld ist der Neubau eines Wohngebäudekomplexes mit 5 oberirdischen Geschossen und 1 Untergeschoss geplant. Ein blockartig strukturierter hufeisenförmiger Baukörper, zum Nordwesten hin geöffnet, besteht aus langgestreckt angeordneten Wohngebäuden. Zum Innenhof befinden sich drei angelagerte Hofhäuser mit jeweils 4 Obergeschossen. Im Erdgeschoss des Baukörpers besteht teilweise eine Verbindung zwischen Hof und Außenraum. Im Gebäudekomplex sind 5 Aufzüge sowie 5 Treppenhäuser vorgesehen, zum Teil außenliegend. Die nahezu quadratische Baukörperabmessung weist Seitenlängen von ca. 101,25 x 105,00 m auf. Der Innenhof ist in einer funktionalen Gliederung und mit Begrünung geplant. Für den Gebäudekomplex ist folgende Nutzung vorgesehen: 226 Wohnungen, 1 Wohngemeinschaft mit 2 Einheiten für pflegebedürftige Personen, 1 Gemeinschaftsraum, Technikräume, sowie Fahrrad- und Abstellräume. Die ausgeschriebene Leistung umfasst folgende Leistungen: Bauzaun, Sicherheits-, Schutzmaßnahmen, Verkehrssicherung, Bauwasser, Abwasser, Büro-, Besprechungs-, Sanitärcontainer, Baureinigung, Entsorgung.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 03.11.2026
- Ende
- 15.06.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 27 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 06.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.