AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planung von Frei- und Außenanlagen für die Ersatzneubau der Katholischen Grundschule Bischofstraße in Stolberg
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kupferstadt Stolberg, Stolberg (Rhld.)
- Veröffentlicht
- 13.09.2024
- Frist (Submission)
- 09.12.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Nicht offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Die Kupferstadt Stolberg plant den Rückbau und anschließenden Neubau der Katholischen Grundschule Bischofstraße in Stolberg (Rhld.) Der vorhandene Bestand ist nicht geeignet das Pädagogische Konzept der Schule umzusetzen, sodass die Maßnahme genutzt werden soll, um den Schulgebäude inklusive der Außenanlagen zeitgemäß neu zu strukturieren, lediglich die in der jüngeren Vergangenheit bereits erneuerte Turnhalle soll erhalten bleiben. Während der Maßnahme wird der Schulbetrieb an einen interims Standort verlagert. Sie zu erhaltende Turnhalle soll weiterhin für den Vereinssport genutzt werden insofern ist der Betrieb der Turnhalle währende der Rück- und Baumaßnahme sicher zu stellen. Gebäude und Außenanlagen sollen neben nutzungsspezifischen Anforderungen auch die Klimaschutzziele der Kupferstadt Stolberg unterstützen. Aus diesem Grund soll das Objekt im Rahmen der Maßnahme als nachhaltiges Gebäude nach DGNB-Gold zertifiziert werden (nicht die Außenanlagen). Kumulativ sind die die Kriterien QNG-Plus und (KFW) Effizienzhaus 40 einzuhalten, da die Stadtstolberg beabsichtig entsprechende Fördermittel für die Umsetzung zu beantragen. Die Vergabeverfahren zur Beauftragung der Leistungen fachlich Beteiligter erfolgt je Leistungsbild durch die Stadt Stolberg.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.02.2025
- Ende
- 31.07.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren abgebrochen
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.