Rettungswache Grevesmühlen
Landkreis Nordwestmecklenburg Eigenbetrieb Rettungsdienst als Träger des Rettungsdienstes, · Wismar · Mecklenburg-Vorpommern
Beschreibung
Zur Absicherung des ihm gesetzlich in seinem Zuständigkeitsbereich obliegenden Rettungsdienstes betreibt der Aufgabenträger Rettungswachen für den Grundbedarf zur Gewährleistung der gleichmäßigen Versorgung seines Rettungsdienstbereiches (§ 9 Abs. 1 RDG M-V). Aufgeteilt in mehrere Gebiete wird der Rettungsdienst in den einzelnen Rettungswachen personell durch beauftragte Leistungserbringer gem. § 7 Abs. 7 RDG M-V abgesichert, denen der Aufgabenträger die technischen Mittel, insbesondere die Rettungsdienstfahrzeuge, zur Verfügung stellt.Der Leistungserbringer stellt zur Sicherstellung des öffentlichen Rettungsdiensts zur Abdeckung der Regelvorhaltung die Funktion des Notarztes für folgende Einrichtung: NEF Grevesmühlen in der RW Grevesmühlen, Klützer Str. 13 23936 Grevesmühlen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Ausschreibung zur Sicherstellung der Notarztfunktion für die Rettungswache Grevesmühlen.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„In § 7 Absatz 7 RDG-MV ist eine Verpflichtung der Krankenhäuser, dem Träger des Rettungsdienstes Notärzte zur Verfügung stellen müssen, geregelt. Von diesen Grundsätzen kann (nur) im Einzelfall abgewichen werden, wenn der Krankenhausträger den Nachweis erbringt, dass es ihm aufgrund des aus dieser Verpflichtung resultierenden personellen und wirtschaftlichen Aufwandes und unter Ausschöpfung aller angemessenen Maßnahmen nicht mehr möglich ist, die ihm obliegenden originären Aufgaben zu erfüllen. Für die Notarztgestellung steht ihnen die Erstattung angemessener, bedarfsgerechter Kosten zu. Über die Notarztgestellung schließt der Träger des Rettungsdienstes mit dem Krankenhaus einen öffentlich-rechtlichen Vertrag.Diese unmittelbare Verpflichtung im Gesetz führt dazu, dass die notärztlichen Leistungen, die von solchen Krankenhäusern erbracht werden, nicht auszuschreiben sind.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 25 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
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