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Neubau Kindertagesstätte Rotbuchenstraße, Neumarkt i.d.OPf. - Technische Ausrüstung HLS
Stadt Neumarkt i.d.OPf. Vergabestelle · Neumarkt i.d.OPf. · Bayern
Beschreibung
VOR ÄNDERUNG: Aufgrund des ermittelten Bedarfs wurde im Dezember 2023 durch den Stadtrat die Errichtung einer Kindertagesstätte an der Rotbuchenstraße beschlossen. Für die Kindertagesstätte wird ein 2-geschossiger autarker kostengünstiger Baukörper vorgesehen. Es soll eine zweigeschossige Kindertagesstätte mit 4 Kinderkrippengruppen (48 Kinder) und 3 Kindergartengruppen (75 Kinder) und/oder Flexi-Gruppen realisiert werden. Die Gruppenanzahl kann gering variieren. Das Gebäude soll zweigeschossig, ohne Keller geplant werden und sich baulich nach Osten öffnen. Der vorhandene Baumbestand zwischen dem bestehenden Parkplatz der Jurahallen und der jetzigen Rotbuchenstraße soll vollständig erhalten bleiben. Der Baumbestand dient als sommerlicher Wärmeschutz und stellt bereits bei Eröffnung der Kinderkrippe einen Freibereich mit Aufenthaltsqualität dar. Die Erschließung der Kindertagesstätte über die vorhandenen Parkflächen des Volksfestplatzes, angrenzende vorhandene Grünflächen mit Baumbestand sowie die Baulinie des bestehenden Bebauungsplans sind Gründe für die Verlegung der Rotbuchenstraße Richtung Westen. Die bereits vorhandenen beruhigten Parkflächen des Volksfestplatzes bieten einen Übergabepunkt für die Bring- und Abholsituation der Kindertagesstätte. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Verfahrensleitfaden. NACH ÄNDERUNG: (1) Zusätzliche Planänderungen in der Leistungsphase 2 - Vorentwurfsplanung und Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung, insbesondere: - Überarbeitung der Entwurfsplanung aufgrund geänderter Planungsrandbedingungen - Anpassung und Fortschreibung der Genehmigungsunterlagen - Erweiterte Abstimmungsprozesse mit anderen Fachplanern und Projektbeteiligten - Aktualisierung von Berechnungen, Schemata und Planunterlagen; (2) Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) für die energetische Gebäudeautomation (GA) aufgrund ferngewarteter Gebäudeleittechnik
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär und MSR-Technik) für eine neue Kindertagesstätte.
- Die Leistung umfasst Planungsleistungen (Vorentwurf, Entwurf) sowie die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Gebäudeautomation.
- Es handelt sich um eine Modifizierung einer bestehenden Ausschreibung, was auf bereits laufende oder abgeschlossene Planungsphasen hindeutet.
- Die Eignungsanforderungen werden im Verfahrensleitfaden detailliert beschrieben und umfassen voraussichtlich Nachweise über Planungs- und Montageerfahrung im Bereich HLS und MSR.
Die Ausschreibung betrifft die technische Ausrüstung (HLS und MSR-Technik) für den Neubau einer zweigeschossigen Kindertagesstätte in Neumarkt i.d.OPf.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
1 Veröffentlichung
- 21.05.2026 Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer. Beschreibung: Falls es sich bei den Nachträgen nicht bereits um eine nach § 132 Abs. 1 GWB unwesentliche Änderung handelt, ist die Auftragsvergabe gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB zulässig. Demnach ist, unbeschadet von § 132 Abs. 1 GWB, die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann (Buchst. a) und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre (Buchst. b). Ein Wechsel des AN für die anfallenden Leistungen kann aus technischen (insbesondere Gewährleistung und Bauablauf) Gründen nicht erfolgen und wäre für den Auftraggeber mit erheblichen Schwierigkeiten und erheblichen Zusatzkosten verbunden. (Nachtragsart: Massenmehrung gemäß, §2 Abs.3 VOB/B). Im Rahmen des Projekts wurden zusätzliche Planänderungen erforderlich, die nicht Bestandteil der ursprünglich beauftragten Leistungen der HLS-Fachplanung waren. Die Änderungen betreffen insbesondere die Leistungsphase 2 - Vorentwurfsplanung und Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung. Zudem soll der Neubau der Kindertagesstätte über eine ferngewartete Gebäudeleittechnik gesteuert werden können, was ebenfalls Änderungen in der Planung erfordert. Die Leistungen können aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ausschließlich durch das bereits beauftragte Büro erbracht werden. Aus technischer Sicht ist eine konsistente und belastbare Bearbeitung nur durch das bereits beauftragte Büro möglich, da dieses über die notwendige Projektexpertise, die vorhandenen Datenbestände sowie die fachliche Kontinuität verfügt. Eine Vergabe an ein weiteres Büro würde nicht nur zu erheblichen Mehrkosten führen, sondern auch zu Doppelarbeiten und einer Gefährdung der Einheitlichkeit der Ergebnisse. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 10.107 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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