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Rahmenvereinbarung über die Reinigung, Prüfung, Reparatur und Dokumentation für Dienst- und Schutzbekleidung
Stadt Kamen · Kamen · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Reinigung, Prüfung, Reparatur und Dokumentation für Dienst- und Schutzbekleidung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Textilien & Arbeitsschutz
Ausschreibung für eine Rahmenvereinbarung zur Reinigung, Prüfung, Reparatur und Dokumentation von Dienst- und Schutzbekleidung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
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Eintragung Handelsregister
Eintragung im Berufsregister (Handelsregister o. Handwerksrolle) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über die Eintragung im Berufsregister
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
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Gesamtjahresumsatz
Angaben zum Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Screenshots als Nachweis über ein webbasiertes Bekleidungsmanagementsystem mit umfassenden, speziellen Funktionen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): o Lückenlose elektronische Lebensakte mit vollständiger Historie zu jedem ein-zelnen Bekleidungsteil (inklusive Reinigung, Imprägnierung, Prüfungsergeb-nisse, Schäden, Reparaturen, Lebensdauerverfolgung). o Detaillierte Auswertungsmöglichkeiten zu Einsatzhäufigkeiten, Schadensbil-dern, Ursachenanalysen und gezielter Optimierung des PSA-Einsatzes. o Automatisierte Erinnerungs- und Warnfunktionen, insbesondere zur Überwa-chung der Prüfintervalle und vorgeschriebenen Normenkonformitäten. o Echtzeit-Übersicht und Live-Statusmeldung zum aktuellen Bearbeitungsstatus jedes einzelnen Bekleidungsstücks (Abholung, Prüfung, Reinigung, Reparatur, Rücklieferung). o Integration spezifischer Kundenanforderungen (Customizing), insbesondere die Möglichkeit, individuelle Anforderungen des Auftraggebers gezielt in das System einzupflegen und abzubilden. Alle Bekleidungsstücke sind auf einem elektronischen Weg zu erfassen und zu jedem Bekleidungsstück muss es einen Nachweis über alle Reinigungsvorgänge, Beschädigungen und Reparaturen erstellt werden (führen einer Lebensakte).
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Nachweise über die Wirksamkeit der Waschverfahren durch entsprechende Zertifikate eines externen Sachverständigen oder akkreditierten Prüflabors. Der Nachweis ist für jedes Waschverfahren einzureichen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweise über die Wirksamkeit der Waschverfahren durch entsprechende Zertifikate eines externen Sachverständigen oder akkreditierten Prüflabors. Der Nachweis ist für jedes Waschverfahren einzureichen
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Nachweis über die Einhaltung nach DIN 14065, die Desinfektion nach A+B § 18 lfSG und die Einhaltung der aktuellen RKI- und DGHM-Richtlinien für die desinfizierende Wäsche (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Einhaltung nach DIN 14065, die Desinfektion nach A+B § 18 lfSG und die Einhaltung der aktuellen RKI- und DGHM-Richtlinien für die desinfizierende Wäsche
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Wirksamkeitsnachweise eines akkreditierten Labors für die eingesetzten Spezialverfahren wie Flüssig-CO2-Dekontamination, Ozonisierung und Sonderdekontaminationsverfahren (z.B. bei PAK- oder Asbestbelastungen) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wirksamkeitsnachweise eines akkreditierten Labors für die eingesetzten Spezialverfahren wie Flüssig-CO2-Dekontamination, Ozonisierung und Sonderdekontaminationsverfahren (z.B. bei PAK- oder Asbestbelastungen) sind dem Angebot zwingend beizufügen
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen von abgeschlossenen Projekten vergleichbarer Größe und Aufgabenstellung einschließlich Benennung der Auftraggeber, seiner Kontaktdaten und den angefallenen Gesamtkosten
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
ausgebildete/r Schneidermeister/in oder vergleichbar qualifizierte Fachkraft (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Mindestens ein/e ausgebildete/r Schneidermeister/in oder vergleichbar qualifizierte Fachkraft für die fachliche Aufsicht, Durchführungskontrolle, Weiterbildung und Qualitätssicherung der Reparaturarbeiten an der PSA. Die Nachweise der genannten Qualifikationen (Berufsabschlüsse, Qualifikationsnachweise und Herstellerzertifikate) sind dem Angebot zwingend beizufügen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
eine IHK-geprüfte Fachkraft für PSA als Fachberater/in (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Zusätzlich ist mindestens eine IHK-geprüfte Fachkraft für PSA als Fachberater/in vorzuhalten. Die Nachweise der genannten Qualifikationen (Berufsabschlüsse, Qualifikationsnachweise und Herstellerzertifikate) sind dem Angebot zwingend beizufügen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Fachpersonal für die fachgerechte Dekontamination, Prüfung auf Einsatzfähigkeit und gegebenenfalls notwendigen Reparaturen der Feuerwehrstiefel der Einsatzkräfte (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Die Feuerwehrstiefel der Einsatzkräfte sind essenzielle Bestandteile der persönlichen Schutzausrüstung und müssen höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Um die Einsatzbereitschaft und Sicherheit zu gewährleisten, sollen die Stiefel einer fachgerechten Dekontamination, Prüfung auf Einsatzfähigkeit und gegebenenfalls notwendigen Reparaturen unterzogen werden. Hierzu hält der Leistungserbringer Fachpersonal vor, welches über die handwerklichen Fähigkeiten und die Kenntnisse über die Instandsetzung von Sicherheitsschuhwerk verfügt, um die vollständige Schutzwirkung der Schutzbekleidung zu erhalten und zu beurteilen. Für die vorgenannten Berufsfelder sind die Nachweise der Berufsabschlüsse / Qualifikationen bei der Abgabe des Angebots zwingend beizufügen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Textil- oder Bekleidungstechniker/in (Bachelor) oder vergleichbar qualifizierte Fachkraft (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Ein/e Textil- oder Bekleidungstechniker/in (Bachelor) oder vergleichbar qualifizierte Fachkraft für das Qualitätsmanagement des gesamten PSA-Aufbereitungsprozesses. Diese Fachkraft ist insbesondere zuständig für Qualitätskontrolle, Bewertung und Dokumentation aller Reparaturen sowie für die fachliche Beratung der technischen Abteilung bei Entscheidungen über Aussonderungen, Qualitätsprobleme und Hilfe bei der Weiterentwicklung von der Nutzung der Materialien und der Prozesse im Bereich PSA. Die Nachweise der genannten Qualifikationen (Berufsabschlüsse, Qualifikationsnachweise und Herstellerzertifikate) sind dem Angebot zwingend beizufügen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Anzahl Beschäftigte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe über die Gesamtzahl der Beschäftigen im Unternehmen bzw. im ausschreibungsrelevanten Bereich in den letzten 3 (drei) Jahren
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 12.08.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 158 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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