AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.06.2026 04:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1beeeb74-8e7e-4f1a-8054-066d47d64fa5/

Rahmenvertrag zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen

Notice-ID: 1beeeb74-8e7e-4f1a-8054-066d47d64fa5 · Procedure-ID: 39b0f738-afb0-4cac-8a4d-89692e3a5eff

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Kiel
Veröffentlicht
05.06.2026
Frist (Submission)
10.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rahmen-Höchstwert
1.313.900 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Durchführung der Prüfung gem. Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung – PrüfVO vom 26.Januar 2024). Weiterhin gelten die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -Schleswig-Holstein - (Erlass des Innenministeriums vom 10. September 2021 – Az.: IV 543 – 515.253.0) __________________________________________________________________________________________________________________ Die GMSH stellt orts- und anlagenkundiges Personal für den Prüfungszeitraum zur Verfügung. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Koordination der Prüfungstermine erfolgt mit einem Ansprechpartner der GMSH. Die Arbeiten in der Liegenschaft dürfen nicht ohne Zustimmung der GMSH aufgenommen werden. Termin und TGA Dokumente werden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin in digitaler Form zur Verfügung gestellt. __________________________________________________________________________________________________________________ Übersendung der Prüfungsniederschrift innerhalb von zehn Werktagen nach erfolgter Prüfung __________________________________________________________________________________________________________________ Sollten Nachprüfungen oder Wirkprinzip-Prüfungen erforderlich sein, werden diese nach Zeit und Aufwand abgerechnet. __________________________________________________________________________________________________________________ Die vom Auftragnehmer beauftragten Prüfsachverständigen, müssen auf der aktuellen „Liste der bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für die Prüfung von technischen Anlagen des Landes Schleswig-Holstein“ eingetragen sein. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Liegenschaften können über folgende zu prüfenden Anlagen verfügen: Zu- und Abluftanlagen mit Brandschutzklappen, Sicherheitsbeleuchtung als Einzelbatterieleuchte, Zentrale Sicherheitsbeleuchtung, Natürliche- oder Maschinelle Rauchabzugsanlage, Druckbelüftungsanlagen, Stromerzeugungsaggregate, Batterie- und Ladeeinrichtungen, Zentralbatterieanlage, Brandmeldeanlage, Alarmierungsanlagen, CO-Warnanlagen, Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen, Anlagen mit nassen Steigleitungen. __________________________________________________________________________________________________________________

Lose

6 Lose (max. 6 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
30.09.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
49 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).