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Casinge Tiefbohrung Weisweiler R1
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der Angewandten Forschung e. · Bochum · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenCasinge Tiefbohrung Weisweiler R1🏆 IPS Supply GmbH · Düsseldorf
- IPS Supply GmbH · Düsseldorf Mittleres Unternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung von Futterrohren (Casing) für die Tiefbohrung Weisweiler R1.
- Lieferung bis spätestens 31.01.2027 an die angegebene Lieferadresse.
- Die Bohrung ist maximal 4000 m tief und vertikal geplant.
- Die Ausschreibung ist Teil des Projekts 'Fraunhofer Reallabor Tiefengeothermie Rheinland'.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. ist Inhaberin eines wissenschaftlichen Erlaubnisfeldes zur Aufsuchung von Erdwärme (Feld „Aachen-Weisweiler“) im Raum Aachen-Weisweiler, Nordrhein-Westfalen (Deutschland). Im Rahmen des Projektes „Fraunhofer Reallabor Tiefengeothermie Rheinland“ im Rheinischen Revier der Region „Aachen-Weisweiler“ (Nordrhein-Westfalen) erkundet die Fraunhofer Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geotechnologien IEG (im Folgenden Fh IEG oder Auftraggeber oder AG genannt) das hydrothermale geothermische Potential des tieferen Untergrundes. Dazu sind im Zeitraum bis einschließlich 2028 zwei Tiefbohrungen mit Produktionstests, sowie eine Seismik Kampagne im Erlaubnisfeld geplant. Mit dieser Ausschreibung sollen Futterrohre (Casing) für die Verrohrung der ersten Erkundungsbohrung „Weisweiler R1“ beschafft werden. Die Durchführung der maximal 4000 m tiefen, vertikalen Erkundungsbohrung Weisweiler R1 ist für das Q1 2027 geplant. Die Lieferung der Futterrohre hat spätestens bis zum 31.01.2027 an die festgelegte Lieferadresse zu erfolgen. Nähere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📅 Frist verlängert
Verlängerung der Angebotsfrist
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✏️ Änderung
Änderung der M.2 der Unternehmensreferenzen (M.2): Das Referenzprojekt muss die Lieferung der Casinge in ein EU-Land umfassen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 28.02.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3 von 3 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Casinge Tiefbohrung Weisweiler R1 100 %Preis
Gesamtpreis gemäß Preisblatt
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: 134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 30 Tage nach Fristende
Auftragnehmer IPS Supply GmbH1 Veröffentlichung
- 26.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 17 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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