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Vergabebekanntmachung - Sanierung Tiefgarage Landratsamt Starnberg, Planungsleistungen Technische Ausrüstung (Lüftung und Sanitär)
Landkreis Starnberg · Starnberg · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenVergabebekanntmachung - Sanierung Tiefgarage Landratsamt Starnberg, Planungsleistungen Technische Ausrüstung (Lüftung und Sanitär)🏆 Ing. Büro Matthias Pfeffer · Pöcking
- Ing. Büro Matthias Pfeffer · Pöcking
Beschreibung
Der Landkreis Starnberg benötigt für die Sanierung der Tiefgarage des Landratsamts Starnberg Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung (Lüftung und Sanitär)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 800 %
Der Angebotspreis ist die Summe aus dem endgültigen kalkulatorischen Honorarangebot. Das mittels der Anlage Formblatt 1.10 vom Bieter abgegebene Honorarangebot setzt sich zusammen aus dem Grundleistungshonorar, einem etwaig angebotenen prozentualen Auf- oder Abschlag, den besonderen Leistungen und dem angebotenen Nebenkostensatz als prozentualer Zuschlag auf die Honorarbestandteile. In der Summe errechnet sich der (kalkulatorische) Angebotspreis. Für die Wertung des Kriteriums Preis wird das zu bewertende Angebot mit dem günstigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und in Preispunkte (max. 800, entspricht 80 %) umgerechnet. Abschnitt C) erläutert das Berechnungsverfahren (Preispunkte).
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Qualifikation und Erfahrung des Projektteams 200 %Qualität
Qualifikation und Erfahrung der Projektteams: 1. Qualifikation und Berufserfahrung Projektleiter (PL) mit 10 % Punkten 2. Qualifikation u. Berufserfahrung stellv. Projektleiter (SPL) mit 4 % Punkten 3. Qualifikation u. Berufserfahrung Projektmitarbeiter/in (PM) mit 4 % Punkten 4. Projektablauf- und -einsatzplan mit 2 % Punkten Es erfolgt eine relative Bewertung. Die Punktezuordnung erfolgt anhand einer vergleichenden Betrachtung der verschiedenen Angebote auf Grundlage der nachgewiesenen Kriterien Qualifikationen und Erfahrungen des Projektteams (Punkte Kriterien FB 1.11). Die Punkteverteilung bei den Unterkriterien 2.1 - 2.4 (FB 1.11) erfolgt im Rahmen einer vergleichenden Bewertung mit den Inhalten der anderen Bieter zu dem jeweils selben Unterkriterium wie folgt: 5 Punkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine sehr gute Leistung erwarten. 4 Punkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine gute Leistung erwarten. 3 Punkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine befriedigende Leistung erwarten. 2 Punkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine ausreichende Leistung erwarten. 1 Punkt: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine mangelhafte Leistung erwarten. 0 Punkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine ungenügende Leistung erwarten. Die auf ein (Unter-)Kriterium jeweils vergebenen Punkte (P) (0 bis 5 Punkte) werden multipliziert mit der jeweiligen, zugeordneten Gewichtung [Wichtungszahl (W)]. Das jeweilige Produkt ergibt die jeweils gewichteten Punkte (Pg).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 63 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Ing. Büro Matthias PfefferZuschlagswert 91.852 €1 Veröffentlichung
- 01.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 13.435 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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