AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.05.2026 10:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1c2a8745-a0bb-42e6-874c-3fc57043a0f8/

Auswahlverfahren zu Stationierung und Betrieb von drei Rettungswagen (RTW) an drei Standorten im Rettungsdienstbereich Bamberg-Forchheim (Lose 1 bis 3)

Notice-ID: 1c2a8745-a0bb-42e6-874c-3fc57043a0f8 · Procedure-ID: d48ec9df-d6b1-4992-be7d-96ed5f41f837

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Bamberg-Forchheim, Bamberg
Veröffentlicht
19.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
CPV-Code
75250000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
Sonstige Rechtsgrundlage

Beschreibung

Die vertragsgegenständliche Leistung des Konzessionsnehmers besteht in der Vorhaltung und dem Betrieb jeweils eines RTW sowie dem Transport von Notfallpatienten bzw. kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, mittels entsprechend geschulten Personals auf Weisung der Integrierten Leitstelle und grundsätzlich unabhängig von den Grenzen des Rettungsdienstbereichs. Die zu vergebenden Rettungsdienstleistungen sind Gegenstand einer Dienstleistungskonzession (vgl. Art. 13 Abs. 1 S. 1 BayRDG).

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
30.06.2036

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth, Bayreuth

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).