Vergeben Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Graue Flecken West: Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastruktur Stadt Büren

Kreis Paderborn · Paderborn · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Graue Flecken West: Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastruktur Stadt Büren
    🏆 Telekom Deutschland GmbH · Bonn
Auftragnehmer
  • Telekom Deutschland GmbH · Bonn
👥 Eingegangene Angebote 1
📅 Zuschlagsdatum 08.12.2025

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den „grauen NGA-Gebieten“ des Kreises Paderborn -hier Stadt Büren. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 161 Privatadressen und 13 Gewerbeadressen (nachfolgend „Adressen“) unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Das zu errichtende Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) gewährleisten.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Graue Flecken West: Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastruktur Stadt Büren
  • Preiskriterium 75 Pkt.
    Preis

    Preis

  • Qualitätskriterium 10 Pkt.
    Qualität

    Zeitplan

  • Qualitätskriterium 5 Pkt.
    Qualität

    Endkundenpreis Produkt 1

  • Qualitätskriterium 5 Pkt.
    Qualität

    Endkundenpreis Produkt 2

  • Qualitätskriterium 5 Pkt.
    Qualität

    Alterantive Netztechnologien und Verlegemethoden

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

In Anwendung der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 – 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf das gegenständliche Auswahlverfahren keine Anwendung. Die Vergabekammern sind daher nicht für die Nachprüfung etwaiger Verfahrensverstöße zuständig. Es bleibt den Bewerbern/Bietern unbenommen, die Frage nach der Nichtanwendbarkeit des Kartellvergaberechts sowie der Nichtzuständigkeit der Nachprüfungsinstanzen von der örtlich zuständigen Vergabekammer erneut überprüfen zu lassen. In Anlehnung an § 160 GWB gilt: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1
Telekom Deutschland GmbH 3.603.420 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer Telekom Deutschland GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 05.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 866 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 1.139.487 €
Median 4.252.100 €
Oberes Quartil 14.151.401 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Kreis Paderborn · Paderborn

submissionsstelle@kreis-paderborn.de
+49 5251308-3020

Stammdaten
Vergabenummer 30.31 -25499
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Kreis Paderborn
Standort Paderborn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 05.01.2026
CPV-Code 64210000
Post- und Telekommunikationsdienste (Was ist das?)
Angebote 1
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,4) (?)
Erfüllungsort Paderborn
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Telekom Deutschland GmbH · Bonn

Auftragnehmer (?)
Telekom Deutschland GmbH
Vertrag 08.12.2025

Ø Bieter in der Branche 2.4

Historischer Durchschnitt aus 23.751 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.757 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung 1%
KMU-Bieteranteil 34%

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Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Bezirksregierung in Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

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