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Neuvergabe des Minderheitsgesellschaftsanteils an dem gemeinschaftlichen Abfallentsorgungsunternehmen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg GmbH (ASF GmbH) sowie abfallwirtschaftliche Leistungen
Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement · Freiburg im Breisgau · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Vergabe eines Minderheitsgesellschaftsanteils an der ASF GmbH sowie abfallwirtschaftliche Leistungen.
- Leistungen umfassen Bioabfallvergärung, Übernahme und Verwertung von Papier/Pappe/Kartonagen und Leichtverpackungen sowie Entsorgung von Gewerbeabfällen.
- Der Bieter muss eine Bioabfallvergärungsanlage und eine Übernahmestelle für PPK/LVP stellen und betreiben.
- Erforderlich sind Nachweise über die Eignung zur Übernahme von Gesellschaftsanteilen und zur Durchführung der abfallwirtschaftlichen Leistungen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Neuvergabe des Minderheitsgesellschaftsanteils an dem gemischtwirtschaftlichen Abfallentsorgungsunternehmen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg GmbH (ASF GmbH) an einen privaten Partner. Ferner sind • die Übernahme von Bioabfällen und deren Behandlung in einer vom Auftragnehmer zu stellenden Bioabfallvergärungsanlage (inkl. der Entsorgung von Rest- und Störstoffen) sowie - soweit notwendig - der Transport von einer Übernahmestelle der ASF GmbH zu Bioabfallvergärungsanlage; • die Übernahme von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) und Leichtverpackungen (LVP) an einer vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellenden und zu betreibenden Übernahmestelle; • die Verwertung von PPK (inkl. die Entsorgung von Rest- und Störstoffen); • die Annahme, Entsorgung sowie Behandlung bzw. Sortierung von Gewerbeabfällen Gegenstand der Ausschreibung.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zuschlags- und Wertungskriterium 55 %Qualität
Kriterium B (Gewichtung 40%): Auswirkungen der Bieter auf die Kosten der Abfallentsorgung. Kriterium C (Gewichtung 15%): Konzepte für den Input des privaten Anteilseigners zur Reduktion von Umweltbelastungen, der Weiterentwicklung der Innovations- und Zukunftsfähigkeit der ASF GmbH sowie zur Unterstützung einer wirtschaftlichen Beschaffung der ASF GmbH. Weitere Informationen siehe Dokument „Beschreibung Zuschlagskriterien“ und Nr. 5.2 der Verfahrensbeschreibung.
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Zuschlags- und Wertungskriterium 45 %Preis
Kriterium A: Angebotspreis für 47% Gesellschaftsanteil an der ASF GmbH. Weitere Informationen siehe Dokument „Beschreibung Zuschlagskriterien“ und Nr. 5.2 der Verfahrensbeschreibung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 295 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
- 07.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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