Mindestumsatz / Finanzielle Leistungsfähigkeit
Das angebotene Produkt muss über eine Batteriekapazität von mind. 750 kWh Brutto verfügen.
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Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Lieferung eines Vollcontainer-Reachstackers mit elektrischem Antrieb für den Einsatz am Standort in Neuss europaweit aus. Bestandteil der an-zubietenden Leistung ist auch ein durch den Bieter mit dem Angebot einzureichender Full-Service-Wartungsvertrag, welcher die unter 3. aufgeführten Mindestvorgaben (siehe Vorgaben im Leistungsverzeichnis in der Anlage 03 des Anlagenkonvoluts 03) enthält. Der Wartungsvertrag soll als optionale abrufbare Leistung angeboten werden, über deren Abruf die Auftraggeberin direkt mit der Zuschlagserteilung entscheiden wird. Eine ausführliche Beschreibung des Leistungssolls ist dem Leis-tungsverzeichnis (Anlage 03 des Anlagenkonvoluts 03) und den entsprechenden, weiteren Anlagen (Typenblatt, Technikdaten, Spezifika-tion der Ausstattung, Anlagen 03a bis 03c des Anlagenkonvoluts 03) zu entnehmen. ACHTUNG: Aufgrund der Vorgaben des Fördermittelgebers muss der Reachstacker voll batteriebetrieben sein. Andere Betriebsarten können daher nicht akzeptiert werden. ACHTUNG: Das angebotene Produkt muss über eine Batteriekapazität von mind. 750 kWh Brutto verfügen. Die Leistung ist ab Zuschlagserteilung voraussichtlich Ende April 2026 zu erbringen. Die Bestellung muss unmittelbar nach Zuschlagserteilung erfolgen. Die Lieferung, Schulung und Inbetriebnahme müssen bis spätestens Mitte Oktober 2026 erbracht worden sein. ACHTUNG: Aufgrund des fördermittelrechtlichen Hintergrunds sind unbedingt die oben dargestellten zeitlichen Vorgaben zu beachten. Die Bieter müssen aufgrund der zeitlichen Taktung mit dem unmittelbaren Leistungsbeginn ab Zuschlagserteilung rechnen. Dem AG ist bewusst, dass die Bieter die Leistung erst bestellen müssen. Sie sind freundlich eingeladen, anhand dieser Aufforderung und den diesem Schreiben beiliegenden Vergabe-/Vertragsbedingungen ein Angebot abzugeben. Bitte benutzen Sie hierfür die beigefügten Formularblätter. Erläuternd wird zu den Grundlagen des Angeb
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Branche: Verkehr & Logistik
Ausschreibung zur Lieferung eines voll batteriebetriebenen Vollcontainer-Reachstackers (E-RST) mit einer Batteriekapazität von mindestens 750 kWh Brutto für den Einsatz in Neuss.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot setzt sich aus der folgenden Berechnung zusammen: Gesamtpreis + Preis für den Full-Service-Wartungsvertrag + Kosten für Stromverbrauch = relevanter Wertungspreis • Der Gesamtpreis entspricht der im Angebotsschreiben (Anlage 02) angebotenen Summe für den zu liefernden Vollcontainer Reachstacker inkl. aller sonstigen Leistungen, wie Lieferkosten, Einweisung des Personals usw. • Der Preis für den Full-Service-Wartungsvertrag entspricht der im Angebotsschreiben (Anlage 02) angebotenen Summe. Für die Berechnung sind die folgenden Parameter zu Grunde zu legen: Wartungskosten bei Wartungsintervall nach Betriebs- und Wartungsanleitung (in der Regel von 500 Betriebsstunden) und Full-Service-Wartungsvertrag gemäß Vergabeunterlagen für sieben (7) Jahre bei drei (3) Jahren Garantie (für die Garantie max. 9.000 Betriebsstunden) Allein wertungsrelevant ist die Angabe des Preises für einen Full-Service von 7 Jahren bei einer Betriebsdauer von 3.000 Stunden pro Jahr. Hier ist anzugeben, welche Wartungskosten für die angesetzten 3.000 Betriebsstunden pro Jahr bei einem angenommenen Wartungsintervall von 500 Betriebsstunden über einen Zeitraum von sieben (7) Jahren für den Full-Service-Wartungsvertrag anfallen. Die ersten drei (3) Jahre bzw. 9.000 Betriebsstunden sind als Garantiezeitraum zu verstehen, der in die Gesamtkalkulation einzubeziehen ist. Im Ergebnis ist der Wert aus Zeile 4 (Wartungskosten bei Betriebsdauer von 3.000 Stunden in einem Jahr) mit der Zahl 7 zu multiplizieren. Diese Zahl wird für die Wertung auf den Kaufpreis hinzuaddiert. • Der Stromverbrauch entspricht der im Angebotsschreiben (Anla-ge 02) angegebenen Kosten für den Lifetime Verbrauch. Der gemittelte Stromverbrauch in KWh für den Vollbetrieb bei 20 Vollcontainer Umschlägen in einer Stunde wird mit den 7 Jahren Betriebsdauer à 3.000 Betriebsstunden (= 21.000 Betriebsstunden) multipliziert. Der so ermittelte Wert wird dann mit netto 0,25 EUR pro KWh (für die Ausschreibung festgelegter Preis für den Bezug einer KWh) für alle Bieter gleichermaßen multipliziert. Die so ermittelte Summe wird dann mit dem Wert aus Gesamtpreis und Preis für den Full-Service-Vertrag addiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden: • Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden: • Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden: o Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. mindestens € 3.000.000,00 je Schadensfall für Sach- und Personenschäden sowie i.H.v. mindestens € 7.000.000,00 je Schadensfall für Vermögensschäden, zweifach maximiert je Versicherungsjahr. Die Versicherung muss auch Schäden abdecken, die dem AG durch vom AN unterbeauftragte Dritte verursacht werden (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken, insbesondere bei einer ARGE). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (Anlage 04). • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des A-EntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen (Anlage 04). • Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach Art. 5k der Verordnung 2022/576 (Russland Sanktionen) vorliegen (Anlage 11). Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung (Anlage 07) abzugeben, in der: • die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, • alle Mitglieder aufgeführt sind, • ein von allen Mitgliedern bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und • die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und / oder Arbeits-gemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelteilnahme, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter / Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelangebots müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter / Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen ei-nes Bieters. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bieter / die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er / sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und / oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entspre-chender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vor-zulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter / Nachunternehmen / konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er / sie nachweisen, dass ihm / ihr die Ressourcen des Drittun-ternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden: • Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bieters. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden: • Angaben zum Umsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens EUR 1.500.000,00 EUR. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Zum Nachweis der auftragsspezifischen technischen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden: • Vorlage von mindestens einem (1) vergleichbaren Referenzprojekt für die Lieferung eines Vollcontainer Reachstackers (ACHTUNG: Die jeweils eingereichten Referenzobjekte müssen dem angebotenen Reachstacker vom Typ und den Leistungsmerkmalen entsprechen): Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn die Lieferung eines Vollcontainer Reachstackers mit rein elektrischem Antrieb im Umschlag erbracht worden ist (Inhalte der Leistung), das Auftragsvolumen pro Referenzobjekt (umfasst ein Referenzprojekt mehrere Reachstacker muss mindestens ein Reachstacker für sich genommen das Auftragsvolumen erreichen) mindestens netto 600.000,00 EUR beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist (Projektvolumen) und Das Referenzobjekt muss mindestens für eine Dauer von 1 Jahr auf dem Gebiet der europäischen Union im Einsatz gewesen sein (letztmöglicher Zeitpunkt für eine Berücksichtigung ist als Stichtag für die Übergabe: Tag der Versendung der Bekanntmachung am 06.03.2026) (Zeitraum des Projekts). Hinweis: Der Bieter muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann. Er muss auch Betreiber und Einsatzort benennen. Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Bzgl. vergaberechtlicher Rechtsmittel gilt Folgendes: Die Vergabestelle führt das hiesige Ausschreibungsverfahren aufgrund von Auflagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auf-traggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten, sofern sich aus Gesetz oder Verordnung nichts anderes ergibt. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine Ausschreibung durchführt. Aufgrund dieses Hinweises wären sämtliche Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Verfahrens entstehen könnten, durch den Bieter zu tragen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Das angebotene Produkt muss über eine Batteriekapazität von mind. 750 kWh Brutto verfügen.
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