AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.07.2026 07:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1c766835-e239-45df-86f2-3793b00f188b/

ENTEGA AG Betriebsrestaurant

Notice-ID: 1c766835-e239-45df-86f2-3793b00f188b · Procedure-ID: c6d91be9-d592-4684-a9f1-54827aa39a42

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Stammdaten

Auftraggeber
ENTEGA AG, Darmstadt
Veröffentlicht
13.05.2026
Frist (Submission)
15.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
55500000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
Konzessionsrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Konzessionsvertrag als Betreiber der Betriebsrestaurants in 64293 Darmstadt inkl. Konferenzbewirtung (verschiedene Standorte jeweils) Start: 01.07.2027 Dauer: 4 Jahre + 2x 1 Jahr optional Das Vergabeverfahren wird in Form einer Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der Auftraggeber wird alle Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordern, die mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung nachweisen konnten. Im Rahmen der Angebotsphase behält sich der Auftraggeber vor die Anzahl der Unternehmen, mit denen er in Verhandlungen tritt auf 3 zu reduzieren. Im Falle einer solchen Reduzierung wird diese anhand der Zuschlagskriterien vorgenommen.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).