AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.05.2026 20:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1ca2d74b-b007-4a46-a2d0-a14d0c9e0667/

Engineeringleistungen Untertage Jemgum H2/Bestandsanlagen Speicher Rehden und Jemgum

Notice-ID: 1ca2d74b-b007-4a46-a2d0-a14d0c9e0667 · Procedure-ID: 95d7ea72-640e-4eab-bd78-0748949debdb

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Stammdaten

Auftraggeber
SEFE Energy GmbH, Kassel
Veröffentlicht
06.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71356000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die SEFE Energy GmbH bzw. die SEFE Storage GmbH, nachfolgend Auftraggeber (AG), betreibt zwei Erdgasuntergrundspeicher an den Standorten Jemgum und Rehden in Norddeutschland und beabsichtigt die Planung und Errichtung eines Untergrundspeichers für Wasserstoff am Standort Jemgum. Für das Wasserstoffprojekt "JemgumH2" sowie die Bestandsanlagen in Rehden und Jemgum werden in dieser Ausschreibung Leistungen angefragt. Diese betreffen den Bereich Engineering Untertage. Die SEFE Energy GmbH behält sich vor, ihre Stellung als Auftraggeber im Laufe des Verfahrens aufgrund interner Umstrukturierungsmaßnahmen auf die hundertprozentige Schwestergesellschaft SEFE Energy Holding GmbH zu übertragen

Vertragslaufzeit

Beginn
16.09.2025
Ende
16.09.2034
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).