VgV Freianlagen Schulcampus Nord Neubrandenburg
Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg · Neubrandenburg · Mecklenburg-Vorpommern
Beschreibung
Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg beabsichtigt, auf der Grundlage des "Grundsatzbeschlusses zur Entwicklung der Schulstandorte in Neubrandenburg" STV 27/27/2022 die Freianlagen der Grundschule Nord "Am Reitbahnsee" sowie eine Restfläche der Regionalen Schule Nord neuzugestalten. Beide Schulen liegen im nördlichen Stadtgebiet Neubrandenburgs im Reitbahnviertel und wurden in den letzten Jahren bereits saniert und neu ausgestattet. Um den künftigen räumlichen und funktionalen Anforderungen des Schulbetriebs besser gerecht zu werden, sollen die Aufenthalts-, Sportaußen- und Freiflächen der Grundschule Nord mit einer Fläche von ca. 5.200 m2 sowie die restlichen Freianlagen der Regionalen Schule Nord mit einer Fläche von ca. 1.400 m2 neugeplant werden. Diese Aufgabenstellung war Gegenstand eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Neugestaltung von Freianlagen an zwei Schulen in Neubrandenburg mit einem geschätzten Wert von 1.980.000 EUR.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es wurde zunächst ein (nichtoffener) Planungswettbewerb, hier: Realisierungswettbewerb i.S.d. § 78 ff VgV i.V.m. den Regelungen der RPW 2013 und den allgemeinen Regelungen des § 69 ff. VgV durchgeführt: - Erste Stufe des Realisierungswettbewerbs: vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren (Teil-nahmewettbewerb) (siehe Ziffer 01.5.1) - Zweite Stufe des Realisierungswettbewerb: Realisierungswettbewerb (siehe Ziffer 01.5.2) Im Anschluss wurde vor dem Hintergrund der Regelung des § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV i.V.m. § 80 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt (siehe Ziffer 01.5.3ff des Vergabevermerks). Begründung für die Wahl eines nicht-offenen Realisierungswettbewerbs und das im Anschluss durchgeführte Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (vgl. auch § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV und § 8 Abs. 2 Nr. 7 VgV): Dem Planungswettbewerb wurde ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet, um die Eignung der Bewerber bereits vor Beginn des Planungswettbewerbs zu prüfen. Auch konnten sich die Planungsteams bereits während des Teilnahmewettbewerbs - und somit vor Beginn des Planungswettbewerbs - mit den Anforderungen aus der Aufgabenstellung auseinandersetzen. Im Anschluss an den Planungswettbewerb sollte der Auftrag in einem Verhandlungsverfahren (ohne erneuten Teilnahmewettbewerb) im Sinne von §§ 17, 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV an den Erstplatzierten des Planungswettbewerbs vergeben werden.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 609 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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