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Objektplanungsleistungen für das Bauvorhaben "Center for Creative Technologies" im Campus DEG - C2
DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH · Köln · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (Bund)
Vergabe-Ergebnis
slapa oberholz pszczulny GmbH
Auftragnehmer
Beschreibung
Gegenstand der Beschaffung sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für das Bauvorhaben "Center for Creative Technologies" im Campus DEG - C2. Die DEG plant in ihrem Campusgebäude C2 einem externen Mieter Flächen für eine Bildungsinitiative zur Verfügung zu stellen. Hierfür werden Flächen für Lernphasen und die Interaktion der Studierenden benötigt. Daneben sind auch Flächen zur Anmeldung und Registrierung und zur Administration zu schaffen. Das Schulungszentrum wird innerhalb des Gebäudes in den Geschossen vom 2.UG bis zum 1. OG eine eigene Nutzung darstellen und über einen separaten Eingang zu erreichen sein. Bereiche, die für den Geschäfts- und Gebäudebetrieb des DEG Campus notwendig sind, müssen entsprechend sicherheitstechnisch und brandschutzkonform separiert werden. Zur Anpassung des Gebäudes an die Bedürfnisse der Bildungsinitiative sind Umbaumaßnahmen auf größeren Flächen vom 2. UG bis zum 1. OG erforderlich. Außerdem muss zur Schaffung einer Eingangssituation in die Fassade zur Agrippastraße eingegriffen werden. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume im Sinne der §§ 33 ff. HOAI.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Höhe des Preises 100 %Preis
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB: Etwaige Vergabeverstöße müssen innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gerügt werden. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB: Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB: Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 Satz 1 GWB: Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Direktvergabe-Ankündigung
Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer slapa oberholz pszczulny GmbHZuschlagswert 200.000 €1 Veröffentlichung
- 26.02.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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