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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Pforten- und Sicherheitsdienstleistungen

Institut der Feuerwehr NRW · Münster · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)

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Beschreibung

24/7 Pforten- und Sicherheitsdienstleistungen am Institut der Feuerwehr NRW in Münster

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Beratung & Dienstleistungen

Gesucht werden 24/7 Pforten- und Sicherheitsdienstleistungen für das Institut der Feuerwehr NRW in Münster.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Eignung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Ausschlussgründe (Mindestanforderungen) - - Eigenerklärung zu §§ 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung zur Selbstreinigungsmaßnehmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig) - Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung) - Folgende Eignungskriterien und Mindestanforderungen werden festgelegt: - Eigenerklärung betreffend eine Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe (Deckungssummen je Versicherungsfall) gemäß Ziffer: Versichert gelten Sicherungsdienstleistungen aller Art, insbesondere für: - Objekt- und Streifendienste - Empfangs- und Pförtnerdienste - Überwachung von Anlagen der Haustechnik und sonstiger Anlagen Der Umfang dieser Versicherung erfüllt die Voraussetzungen gemäß § 14 und 15 der Bewachungsverordnung in Verbindung mit Punkt 4.3 DIN 77200-1:2022-10. Die Mindestversicherungssummen je Schadenfall betragen (Mindestanforderung): - für Sachschäden 5.000.000 EUR - für Personenschäden 5.000.000 EUR - für reine Vermögensschäden 500.000 EUR - für das Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten 250.000 EUR - für das Abhandenkommen bewachter Sachen 250.000 EUR - für Schäden aus Verletzung des Datenschutzes 250.000 EUR - für Bearbeitungs- bzw. Tätigkeitsschäden 250.000 EUR - für Umwelthaftpflichtschäden 2.500.000 EUR Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle (außer Umwelthaftpflichtschäden) eines Versicherungsjahres ist min. auf das jeweils Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Die Höchstersatzleistung für Umwelthaftpflichtschäden ist auf das Einfache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. (jeweils Mindestanforderung) Sofern ein Versicherungsschutz nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, reicht eine Eigenerklärung des Bieters, dass ein entsprechender Versicherungsschutz im Auftragsfall gewährleistet wird. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Die Eigenerklärung ist ausreichend. Die Bestätigung des Versicherers ist im Vergabeverfahren nur auf Anfrage einzureichen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Allgemeine Angaben zur Eignung - Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU_Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtlichesverzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 533a EU/ 534a EU). Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist auf gesondertes Anfordern des öffentlichen Auftraggebers z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Eignungsleiher (Formular 534b EU). Unterauftragnehmer/Eignungsleiher: Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Formular 533a EU Erklärung Unteraufträge). Der Bieter/ die Bietergemeinschaft, hat/ haben (wenn der Nachunternehmer bei Abgabe des Angebot noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den öffentlichen Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (Unterlage Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer sowie Formular 533b EU) zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen: - Erklärung zu §§ 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB - Erklärung zur Selbstreinigungsmaßnehmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig) - Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben - Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung") - Erklärung zum Vorliegen einer Versicherung gemäß Ziffer 3.2.2 der Informationsunterlage - Angaben zu geeigneten Referenzen des Unterauftragnehmers (Referenzobjekte, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind) - Unterschriebene Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen. Nicht in Deutschland ansässige Bieter/Bietergem...

  • Gesamtjahresumsatz

    Jährlicher Gesamtumsatz (Mindestanforderung) - Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben, in diesem Fall werden die Umsätze addiert. Als Mindestanforderung wird jeweils ein jährlicher Gesamtumsatz von min. 2.400.000,00 EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gefordert.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen

    Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten - Nachweis über eine von einer akkreditierten Stelle ausgestellten, gültigen Zertifizierung gemäß DIN 77200-1 2022-10 sowie DIN EN 9001. Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme an, wenn ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen konnte. Der Bieter hat in diesem Fall nachzuweisen, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Vergleichbare Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Mindestanforderung) - Einzureichen sind Referenzen der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (Stichtag für die Berechnung der Frist ist das Datum des Ablaufes der Angebotsfrist) ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Unternehmensreferenzen). Als abgeschlossen gilt eine Leistung auch dann, wenn die Leistung min. ein Jahr oder länger andauert. Eine Leistung gilt als vergleichbar, wenn Sicherheits- oder Pfortendienstleistungen mit min. 8.000 Stunden pro Jahr am geschützten Objekt erbracht wurden/ werden und der Auftraggeber oder das zu schützende Objekt eine sog. staatliche "BOS" (Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben) ist. Es sind sowohl das Referenzdeckblatt auszufüllen als auch eine Referenzbeschreibung beizufügen. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Als Mindestanforderung gilt, dass min. fünf Unternehmensreferenzen beigebracht werden müssen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf die §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 17.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 34 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Sitec Dienstleistung GmbH

Preiseinschätzung

Basierend auf 855 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 397.330 €
Median 1.124.513 €
Oberes Quartil 2.613.022 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Angebotsfrist 17.02.2026, 11:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 2026_002 51701
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Standort Münster, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 16.01.2026
CPV-Codes (2) 79710000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79713000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Münster
Laufzeit 12 Monate
Verlängerungsoption bis zu 6× verlängerbar
Bindefrist (?) 34 Tage
Frist für Rückfragen 03.02.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Ø Bieter in der Branche 6.2
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 78.777 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.505 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 32%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Institut der Feuerwehr NRW. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Institut der Feuerwehr NRW · Münster