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Beschaffung von Unterstützungsleistungen zur Pflege und weiterer Implementierung der SAP-Inventarisierungslösung
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden · Hessen · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
SAP Deutschland AG & Co KG
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand sind Unterstützungsleistungen für die Implementierung und Pflege einer SAP-Inventarisierungslösung.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 420.000 EUR.
- Erforderlich sind Erfahrungen in der Projektunterstützung und der laufenden Wartung von IT-Lösungen.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung mit einem geschätzten Wert über der EU-Schwelle.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Unterstützung im Projekt "Implementierung einer mobilen offline App für die Anlageninventur" in Form von dienstvertraglichen Unterstützungsleistungen. Zudem Unterstüzung der laufende Pflege und Wartung der produktiven Lösung.
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📅 Laufzeit endet am 28.05.2030
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag- geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er- kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be- nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf- traggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er- kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer SAP Deutschland AG & Co KGAuftragsvolumen (Rahmen) 420.000 €1 Veröffentlichung
- 03.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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