AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Marktgemeinde Philippsthal (Werra) - Neubau einer Kindertagesstätte
Stammdaten
- Auftraggeber
- Zentrale Vergabestelle Landkreis HEF-ROF für die Marktgemeinde Philippsthal, Bad Hersfeld
- Veröffentlicht
- 07.06.2025
- Frist (Submission)
- 17.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45443000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 783.579 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
RAUMLUFTTECHNIK Es handelt sich um die Installation der RLT-Anlagen für eine Kita in Philippstahl OT Röhrigshof. Die Installation beinhaltet die Lieferung und die Montage der RLT-Anlagen einschl. zugehörigem Luftkanalnetz sowie Dämmung. Das Gebäude wird über 3 Systemvarianten be- und entlüftet bzw. gekühlt. Systemvariante 1: Be- und Entlüftung der innenliegenden Sanitärbereiche über eine Zentrale Zu- und Abluftanlage (Deckengerät) mit hochwirksamer WRG. Die Zuluft wird mittels Warmwasserheizung nacherhitzt. Die Fortluft wird über ein Wetterschutzgitter ausgeblasen. Die Außenluft wird über eine Lamellenhaube über Dach angesaugt. Systemvariante 2: Die Gruppenräume, Schlafräume, der Turnraum usw. werden über dezentrale Zu- und Abluftgeräte mit WRG be- und entlüftet. Die Zuluft wird mittels Warmwasserheizung nacherhitzt. Die Fortluft und die Außenluft wird über Wetterschutzgitter ausgeblasen bzw. Angesaugt. Die Lüftungsgeräte sind als stehende Geräte geplant. Die Geräte werden per CO2-Regelung bedarfsgerecht betrieben. Systemvariante 3: Die Schlafräume sowie der Serverraum werden zusätzlich über Direktverdampfer gekühlt. Als Innengeräte sind Wandgeräte geplant. Die Außengeräte werden auf dem Flachdach montiert. Als Kältemittel ist R32 vorgesehen.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 41 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.