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EU-weite Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zu Scandienstleistungen/Aktendigitalisierung
ITEBO GmbH · Osnabrück · Niedersachsen · Öffentliches Unternehmen (regional)
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an REISSWOLF Digital Services GmbH →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
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Die ITEBO GmbH plant die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zu Scandienstleistungen/ Aktendigitalisierungen. Die Rahmenvereinbarung kann durch die ITEBO GmbH selbst sowie für alle Gesellschafter der ITEBO GmbH genutzt werden, wobei die ITEBO GmbH die notwendigen Leistungen aus der Rahmenvereinbarung bedarfsweise abruft, koordiniert und die Abrechnung mit den jeweiligen Gesellschaftern vornimmt. Zu den Leistungen gehören insbesondere: — Transport der Aktenbehälter; — Rücktransport der Akten. Digitalisierung: — Vorbereiten der Dokumente; — Beidseitiges Scannen der Dokumente; — Übergabe der Daten an das Dokumentenmanagementsystem (Metadaten); — Teilweise Zwischenlagerung der digitalisierten Akten; — Entsorgung von „Verbrauchsmaterial“. Nebenleistungen/Vorgaben an die Auftragsdurchführung: — Schulung der Mitarbeiter der ITEBO sowie der Mitarbeiter der jeweiligen Institutionen (Aktenstandorte). Speicherung der Daten auf einem Datenserver in Deutschland. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Gesucht werden Scandienstleistungen und Aktendigitalisierungen, einschliesslich Vorbereitung, Scannen, Datenuebergabe an Dokumentenmanagementsysteme und Zwischenlagerung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 5 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziffer 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 03.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 19.08.2024 Korrektur durch den Auftraggeber
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 197 Tage nach Fristende
Auftragnehmer REISSWOLF Digital Services GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 18 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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