AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.05.2026 09:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1d15b6c0-3bfd-47fd-a71c-9ec22d8b05cf/

Los N003 Zimmermannsarbeiten - Kultur|Kloster|Kyritz

Notice-ID: 1d15b6c0-3bfd-47fd-a71c-9ec22d8b05cf · Procedure-ID: aea71677-24b6-4c4e-bd83-ffbc62d21600

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Kyritz, Kyritz
Veröffentlicht
13.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45422000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
52.480 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau eines Veranstaltungsgebäude mit Verbindern. Zeitgleich wird neben dem Neubau der Klausurflügel des ehemaligen Klosters (Bestandsgebäude) zum Museum umgebaut. Das Baugrundstück liegt in Kyritz im Denkmalbereich "Altstadt Kyritz" und dem Bodendenkmal "Altstadt Kyritz". Die Dachkonstruktion aus Konstruktionsvollholz wird als Trapezförmiges Satteldach auf einen Stahlbetonrohbau aufgesetzt. Die Sparrenzwischenräume werden von LOS Dämmarbeiten mit Zellulose Einblasdämmung verfüllt. Die zwischen die Sparren gesetzten OSB-Platten einschließlich der Unterkonstruktion werden als Dampfsperre in diesem Gewerk hergestellt.

Vertragslaufzeit

Beginn
17.02.2025
Ende
31.12.2025

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
06.12.2024
Angebotsspanne
52.480 – 65.566 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).