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Transport von Restabfällen und Sperrmüll aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis ab dem 01.01.2027
Ennepe-Ruhr-Kreis · Schwelm · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 24.09.2026, 08:15 Uhr (noch 19 Tage)
Beschreibung
Gegenstand der Leistung ist der Transport von Restabfällen und Sperrmüll, die dem Ennepe-Ruhr-Kreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger überlassen werden, ab dem 01.01.2027. Die Leistung umfasst jeweils die Übernahme von den zwei Übernahmestellen im Kreisgebiet und den Transport zur jeweiligen Verwertungsanlage. Die Leistung ist unterteilt in zwei Lose: Los 1 umfasst die Übernahme und Transport von Restabfällen. Die erwartete Abfallmenge an Restabfall ab der Umschlagsanlage im Nordkreis (Übernahmestelle Witten) beträgt 28.900 Mg/a, ab der Umschlagsanlage im Südkreis (Übernahmestelle Gevelsberg) 19.900 Mg/a. Los 2 umfasst die Übernahme und den Transport von Sperrmüll. Die erwartete Abfallmenge an Sperrmüll ab der Umschlagsanlage im Nordkreis (Übernahmestelle Witten) beträgt 8.000 Mg/a, ab der Umschlagsanlage im Südkreis (Übernahmestelle Gevelsberg) 5.700 Mg/a. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs sind in der Leistungsbeschreibung (Kapitel II.) festgelegt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Transport von Restabfällen und Sperrmüll aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis ab dem 01.01.2027.
- Die Leistung ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 (Restabfall) und Los 2 (Sperrmüll).
- Erwartete Mengen: Los 1 ca. 48.800 Mg/a, Los 2 ca. 13.700 Mg/a.
- Die genauen Anforderungen und der Leistungsumfang sind in der Leistungsbeschreibung (Kapitel II.) detailliert.
Die Ausschreibung betrifft den Transport von Restabfällen und Sperrmüll aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis ab dem 01.01.2027.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
Kriterium der Vergabestelle: „other“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preiswertung: Summe aus Gesamtpreis/Jahr sowie einem Wertungsbonus „Umwelt“. 100 %Preis
Das wirtschaftlichste Angebot setzt sich zusammen aus dem angebotenen Gesamtpreis (auf Basis eines Jahres) sowie einem Wertungsbonus „Umwelt“. 1. Gesamtpreis Es sind gesondert für die beiden Übernahmestellen die Nettopreise für verschiedene Mengenkorridore anzugeben. Jedem Mengenkorridor wird ein Gewichtungsfaktor zugeordnet, der sich aus einer Wahrscheinlichkeitsprognose für den Eintritt dieses Mengenkorridors ergibt. Die angebotenen Preise werden mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert und die gewichteten Preise addiert. Die Summe daraus ergibt den Bewertungspreis. Der Bewertungspreis wird jeweils mit der Auftragsmenge pro Jahr je Übernahmestelle (Witten 28.900 Mg/a; Gevelsberg 19.000 Mg/a) multipliziert und bildet den Gesamtpreis Witten bzw. Gevelsberg. Die Summe für beide Übernahmestellen bildet den Gesamt-/Wertungspreis. Anschließend wird der ermittelte Wertungspreis bewertet. Dabei erhält der Bieter mit den niedrigsten Gesamtentsorgungskosten die volle Punktzahl (90 Punkte). 0 Punkte entsprechen den doppelten Kosten des günstigsten Anbieters. Die Punkte der dazwischenliegenden Kosten werden mittel linearer Interpolation ermittelt. Kosten, die den doppelten Betrag des günstigsten Anbieters übertreffen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. 2. Wertungsbonus „Umwelt“ Zusätzliche Punkte (Maximum 10) erhält der Bieter, wenn er sich mit dem Angebot verpflichtet, für mehr als 30 % der je Vertragsjahr gefahrenen Kilometer „saubere Fahrzeuge“ im Sinne dieser Ausschreibung einzusetzen. Zusagen von mehr als 90 % werden für die Wertung als 90 % berücksichtigt und begründen keine über 90 % hinausgehende Verpflichtung. Für die Wertung der Angebote erklärt der Bieter im Angebotsschreiben, für wie viel Prozent der gefahrenen Kilometer er „saubere Fahrzeuge“ einsetzen wird (Ziff. 21 des Angebotsschreibens). Der erklärte Prozentwert wird nach folgender Formel in Punkte umgerechnet: P = 10 × (z − 30) / 60 Dabei ist P die erreichte Punktzahl und z der erklärte Anteil der je Vertragsjahr mit „sauberen Fahrzeugen" gefahrenen Kilometer in Prozent. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Eine Erklärung von 30 % ergibt 0 Punkte. Eine Erklärung von 90 % oder mehr ergibt die Höchstpunktzahl von 10 Punkten. 3. Gesamtwertung Für die Gesamtwertung werden die unter 1. und 2. erreichten Punkte addiert. Das Angebot mit der höchsten Endsumme erhält den Zuschlag.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Nachweis der behördlich bestätigten Anzeige gemäß § 53 KrWG für die Tätigkeit als Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen; die Anzeige muss den Transport der im Auftrag anfallenden Restabfälle und Sperrmüllabfälle abdecken
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Nachweis einer gültigen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 GüKG oder einer gültigen Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) nach der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009. Der Bieter kann sich auf die Nachweise des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung (vgl. Formular F8) sowie die unter 7.10.1.9. und 7.10.1.10.geforderten Nachweise des Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 3 Mio. € für Personen-/ Sachschäden und mind. 500.000 € für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann durch Bestätigung einer Versicherung oder Scan des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung (Formular F10). Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 3 Mio. € für Personen-/Sachschäden und mind. 500.000 € für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann durch Bestätigung einer Versicherung oder Scan des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung (Formular F10). Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (im Angebotsschreiben enthalten).
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
eschreibung: ******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Bietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zu übergeben, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften, wobei diese Haftung auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft bestehen bleibt (Formular F1).
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
******************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************* Bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen und – soweit möglich und damit zumutbar – die hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmer in seinem Angebot benennen, verpflichtende Benennung hinsichtlich der Leistung der Verwertung (Formulare F2 und F3 oder vergleichbare Nachweise). Soweit der Bieter nicht selbst über eine Verwertungsanlage verfügt, ist auch die Verwertungsanlage (bzw. deren Betreiber) Unterauftragnehmer im vorbezeichneten Sinne. Auch Transporteure oder andere Dienstleister, die Teilleistungen erbringen, ohne selbst Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zu sein, sind Unterauftragnehmer. Für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung dieselben Anforderungen wie für den Bieter. Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und es dürfen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Die Vergabestelle überprüft vor der Zuschlagserteilung, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Durch die Erklärungen in Formular F 6 und Formular F 8 werden die hierzu notwendigen Nachweise erbracht. Die Erklärungen sind vom Unterauftragnehmer zu unterschreiben; hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden: • Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder • Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung. Die Vergabestelle kann vor Zuschlagserteilung zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt vom Bieter den Nachweis verlangen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
******************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Bietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zu übergeben, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften, wobei diese Haftung auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft bestehen bleibt (Formular F1).
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Angebotsschreiben enthalten).
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
******************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************* Verpflichtungserklärung verbundener Unternehmer/Unterauftragnehmer (Formular F8), § 47 Abs. 1 VgV. Ein Bieter kann sich, ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1, Abs. 4 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer, Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird (vgl. Formular F8 oder gleichwertige Erklärungen). Der Bieter hat ein Unternehmen, das die Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegt oder eine einschlägige Eignungsanforderung nach Kapitel I Abs. 7.10.1. nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen auf Verlangen der Vergabestelle zu ersetzen. Wenn ein Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, haben sich der Bieter und diese Unternehmen zu verpflichten, gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften (§ 47 Abs. 3 VgV).
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren – sofern diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters (Formular F11).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzangaben zu erbrachten Leistungen, die ihrer nach Art mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss (Formular F9). Vergleichbar ist eine Leistung, wenn sie den Transport von festen Siedlungsabfällen (z.B. Restmüll, Biomüll, Sperrmüll, Bauabfälle) umfasst. Die Referenzen müssen mindestens über ein Jahr erbracht worden sein und für Los 1 eine Auftragsmenge von mind.10.000 Mg/a umfassen. Mindestanforderung je Los ist die Auflistung von mindestens zwei Referenzen verschiedener Auftraggeber, die jeweils die oben genannten Anforderungen erfüllen. Bewirbt sich ein Bieter auf beide Lose, reicht die Auflistung von Referenzen, die den Anforderungen für Los 1 entsprechen. Aufgrund der in der Abfallwirtschaft typischerweise langlaufender Verträge werden Referenzen der letzten fünf Jahre zugelassen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners / der Ansprechstelle (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) • Beschreibung des Leistungsumfanges (inkl. Nennung der Auftragsmenge in Mg/a) • Auftragssumme (netto) pro Jahr • Ausführungszeitraum. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Vergabestelle unabhängig von der Vorlage von Auftraggeberbestätigungen vorbehält, die Referenzangaben und die Zufriedenheit mit der Durchführung der Leistungen durch Rücksprache mit den benannten Auftraggebern/Ansprechpartnern zu überprüfen. Hinweis: Ergänzend wird auch darauf hingewiesen, dass nach § 47 Abs. 1 VgV und den Vergabeunterlagen die Möglichkeit besteht, sich im Wege der Eignungsleihe auch für Referenzen auf Drittunternehmen zu beziehen. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen (vgl. Formular F8 oder gleichwertige Erklärungen).
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzangaben zu erbrachten Leistungen, die ihrer nach Art mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss (Formular F9). Vergleichbar ist eine Leistung, wenn sie den Transport von festen Siedlungsabfällen (z.B. Restmüll, Biomüll, Sperrmüll, Bauabfälle) umfasst. Die Referenzen müssen mindestens über ein Jahr erbracht worden sein und für Los 2 eine Auftragsmenge von mind. 4.000 Mg/a umfassen. Mindestanforderung je Los ist die Auflistung von mindestens zwei Referenzen verschiedener Auftraggeber, die jeweils die oben genannten Anforderungen erfüllen. Bewirbt sich ein Bieter auf beide Lose, reicht die Auflistung von Referenzen, die den Anforderungen für Los 1 (Auftragsmenge von mind.10.000 Mg/a) entsprechen. Aufgrund der in der Abfallwirtschaft typischerweise langlaufender Verträge werden Referenzen der letzten fünf Jahre zugelassen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners / der Ansprechstelle (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) • Beschreibung des Leistungsumfanges (inkl. Nennung der Auftragsmenge in Mg/a) • Auftragssumme (netto) pro Jahr • Ausführungszeitraum. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Vergabestelle unabhängig von der Vorlage von Auftraggeberbestätigungen vorbehält, die Referenzangaben und die Zufriedenheit mit der Durchführung der Leistungen durch Rücksprache mit den benannten Auftraggebern/Ansprechpartnern zu überprüfen. Hinweis: Ergänzend wird auch darauf hingewiesen, dass nach § 47 Abs. 1 VgV und den Vergabeunterlagen die Möglichkeit besteht, sich im Wege der Eignungsleihe auch für Referenzen auf Drittunternehmen zu beziehen. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen (vgl. Formular F8 oder gleichwertige Erklärungen).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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