AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/1d242aef-69e2-4b45-9911-2e669e983549) · Abgerufen am 03.10.2026 10:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1d242aef-69e2-4b45-9911-2e669e983549/

Rahmenvereinbarung über die Instandhaltung von Pumpenaggregaten sowie die Lieferung von Ersatzteilen (3 Lose)

Notice-ID: 1d242aef-69e2-4b45-9911-2e669e983549 · Procedure-ID: 7a4f6827-a286-4ec3-bcc9-dab82a65c426

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Stammdaten

Auftraggeber
Wismut GmbH, Chemnitz
Veröffentlicht
12.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50511000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Energie & Umwelt
Auftragsvolumen (Rahmen)
473.326 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Instandhaltung von Pumpenaggregaten sowie die Lieferung von Ersatzteilen (Los 1: Pumpenaggregate des Herstellers KSB; Los 2: Pumpenaggregate des Herstellers Stübbe; Los 3: Pumpenaggregate des Herstellers Grundfos); - Inspektion und Wartung von Pumpenaggregaten; - Instandsetzung von Pumpenaggregaten; - Frei-Haus-Lieferung von Ersatzteilen. Es dürfen nur vom Hersteller zertifizierte Originalersatzteile sowie Betriebsmittel verwendet werden. Die Schätz- und Höchstmengen sind in den Vergabeunterlagen angegeben.

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2026
Ende
31.01.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Wolfgang Mehner GmbH
Vertragsabschluss
12.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).