AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.04.2026 19:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1d250bfe-e65e-4e45-a582-67b99b5f2ad8/

ClosedCyleCryo mit Vektormagnet

Notice-ID: 1d250bfe-e65e-4e45-a582-67b99b5f2ad8 · Procedure-ID: 0b2c1e88-df93-41cf-9052-2c16c2e59c5e

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Stammdaten

Auftraggeber
Universität Ulm, Ulm
Veröffentlicht
26.08.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38000000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es soll ein Helium-Kryostat mit geschlossenem Heliumkreislauf angeschafft werden. Der Kryostat beinhaltet einen 3D Vektormagneten mit einer Feldstärke von mindestens 1T pro Achse. Der Kryostat muss optischen Zugang besitzen, um ihn in ein bereits existierendes optisches Setup mit Konfokal-Mikroskop mit einem Objektiv mit kurzem Arbeitsabstand <1mm zu integrieren. Außerdem werden Zugänge für RF, DC, sowie eine Gaszuleitung zum Einlass kleiner Mengen von Gas benötigt. Das System benötigt eine Probenkammer innerhalb des Magneten mit einem Durchmesser von mindestens 90mm. Das System soll zur Realisierung einer Licht-Materie-Schnittstelle basierend auf optischen Resonatoren und Quantenemittern in Festkörpern verwendet werden.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Keine Angebote eingegangen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).