AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/1d2d26f6-d2b3-4fdf-a552-a9b6a6044336) · Abgerufen am 05.08.2026 14:42 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1d2d26f6-d2b3-4fdf-a552-a9b6a6044336/

Städtisches Krankenhaus Pirmasens Vergabe Laborleistung

Notice-ID: 1d2d26f6-d2b3-4fdf-a552-a9b6a6044336 · Procedure-ID: 9ec2c272-28b7-4c43-8c2e-14ffd7a2293c

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Stammdaten

Auftraggeber
Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbH, Pirmasens
Veröffentlicht
16.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85145000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
1.300.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens ist die vollständige Übernahme der labormedizinischen Versorgung des Städtischen Krankenhauses Pirmasens gGmbH an den Standorten Pirmasens und Rodalben durch einen externen Labordienstleister. Der Auftrag umfasst den Betrieb eines Zentrallabors am Hauptstandort, die Notfall‑ und Routinediagnostik in allen relevanten Fachbereichen, Probenlogistik und Probentransport, das POCT‑Management, die IT‑Anbindung an KIS/LIS sowie die Qualitätssicherung nach RiliBÄK und DIN EN ISO 15189.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Alle Angebote ausgeschlossen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbH, Pirmasens

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).