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Winterdienst an den DWD-Standorten Fichtelberg, Neuhaus, Görlitz, Meiningen, Magdeburg, Marnitz, Regensburg und Garmisch-Partenkirchen sowie der Winterdienst an den Radar-Standorten Isen und Türkheim des Deutschen Wetterdienstes (DWD)
Deutscher Wetterdienst · Offenbach am Main · Hessen
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Beschreibung
Winterdienst an den DWD-Standorten Fichtelberg, Neuhaus, Görlitz, Meiningen, Magdeburg, Marnitz, Regensburg und Garmisch-Partenkirchen sowie der Winterdienst an den Radar-Standorten Isen und Türkheim des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gemäß Leistungsbeschreibung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Ausschreibung für Winterdienstleistungen an mehreren Standorten des Deutschen Wetterdienstes (DWD).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 10 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, das Sie bearbeiten.
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Los 1 Winterdienst an der Wetterstation FichtelbergErfüllungsort Oberwiesenthal
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Los 2 Winterdienst an der Wetterstation Neuhaus am RennwegErfüllungsort Neuhaus am Rennweg
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Los 3 Winterdienst an der Wetterstation GörlitzErfüllungsort Görlitz
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Los 4 Winterdienst an der Wetterstation MeiningenErfüllungsort Meiningen
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Los 5 Winterdienst an der Wetterstation MagdeburgErfüllungsort Magdeburg
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Los 6 Winterdienst an der Wetterstation MarnitzErfüllungsort Marnitz
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Los 7 Winterdienst am Radar-Standort IsenErfüllungsort Isen
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Los 8 Winterdienst am Radar-Standort TürkheimErfüllungsort Türkheim
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Los 9 Winterdienst an der Wetterstation RegensburgErfüllungsort Regensburg
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Los 10 Winterdienst an der Wetterstation Garmisch-PartenkirchenErfüllungsort Garmisch-Partenkirchen
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
siehe Eigenerklärung zur Eignung
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Eignungsanforderung
siehe Eigenerklärung zur Eignung
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
siehe Eigenerklärung zur Eignung
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Qualitätsmanagement
siehe Eigenerklärung zur Eignung
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
siehe Eigenerklärung zur Eignung
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Eignungsanforderung
siehe Eigenerklärung zur Eignung
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578 Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
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Preiseinschätzung
Basierend auf 758 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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