AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 20:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1d5139fa-2a29-42b5-be71-6e1b9b6f5bae/

Glasreinigung München

Notice-ID: 1d5139fa-2a29-42b5-be71-6e1b9b6f5bae · Procedure-ID: 340dc141-60e1-4e28-9580-33113b7c12c0

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes, München
Veröffentlicht
21.04.2026
Frist (Submission)
22.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Verfahren umfasst Glasreinigungleistungen in den Dienstgebäuden des DPMA in der Zweibrückenstraße, Cincinnatistraße und Anzinger Straße in München. Die Leistungen sind erstmalig im Juni/Juli 2026 zu erbringen. Die Glasreinigung in den drei Dienstgebäuden ist in den Folgejahren jeweils einmal jährlich im Frühjahr (Mai - Juni) durchzuführen. Zusätzlich sind vierteljährlich (Februar, Juni, Oktober) bestimmte Glasflächen in öffentlichen Bereichen im Dienstgebäude Zweibrückenstraße zu reinigen. Die Vertragslaufzeit endet am 31. Dezember 2029.

Vertragslaufzeit

Periode
42 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Kartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).