AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMG7R/documents) · Abgerufen am 20.10.2026 14:42 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1d554dd7-e095-4a30-85d8-7414f6133277/

Regional-Stadtbahn Neckar-Alb Projektgesellschaft mbH - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb

Notice-ID: 1d554dd7-e095-4a30-85d8-7414f6133277 · Procedure-ID: ce416a79-5336-472a-b126-18ea5e84b1f0

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Stammdaten

Auftraggeber
Regional-Stadtbahn Neckar-Alb Projektgesellschaft mbH, Mössingen
Veröffentlicht
05.08.2026
Frist (Submission)
08.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Entwurfs- und Genehmigungsplanungsleistungen (Leistungsphasen 3 und 4) für den ersten Abschnitt der BOStrab-Infrastruktur, nämlich die Anbindung an das Eisenbahnnetz der DB InfraGO in Reutlingen. Die Anbindung bildet das betriebliche Herzstück des Zweisystem-Stadtbahnnetzes. Sie umfasst im Wesentlichen einen ca. 7 km langen BOStrab-Abschnitt in Reutlingen ein-schließlich der Verknüpfungspunkte ("Systemwechsel") zur Neckar-Alb-Bahn.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).