AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ersatzbeschaffung Vermessungssoftware für die BSH-Schiffe
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Hamburg
- Veröffentlicht
- 16.06.2026
- Frist (Submission)
- 19.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 72212100 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das BSH ist nach dem Seeaufgabengesetz (SeeAufgG) im Rahmen des Seevermessungsdienstes zur Durchführung von Seevermessungen und Wrackuntersuchungen in der deutschen Ost- und Nordsee gesetzlich verpflichtet. Die Seevermessung ist eine Kernaufgabe des BSH und liefert durch den Einsatz schiffsgestützter hydroakustischer Verfahren Informationen über die Meeresbo-dentopographie und darauf befindlicher Unterwasserhindernisse. Die erhobenen Geobasisdaten bilden die Grundlage für die Herstellung amtlicher Seekarten, Verkehrssicherungsmaßnahmen, meereskundlicher Untersuchungen und Küstenschutz. Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden im BSH 5 Vermessungsschiffe und 12 Vermessungsboote eingesetzt. Die Fahrzeuge sind zu diesem Zweck mit präzisen Positionierungssystemen, Vermessungsecholoten, Sonaren und anderen Spe-zialgeräten ausgerüstet. Die Vermessungsdaten werden auf den Vermessungsschiffen und -booten erhoben, gespeichert und ausgewertet. Für die Datenerfassung und -verarbeitung wird eine im BSH entwickelte Vermes-sungssoftware (VMS) eingesetzt. Die im BSH bisher eingesetzte VMS soll im Rahmen dieser Ausschreibung ersetzt werden. Für weitergehende Informationen: Siehe Beschreibung der Leistung
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 42 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 19.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.