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Einführung eines Patientenportals (Aufnahme- und Behandlungsmanagement) für die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt
Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH · Freudenstadt · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen (regional)
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Innocon Systems GmbH →Beschreibung
Die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH ("KLF") befindet sich in Trägerschaft des Landkreises Freudenstadt (Baden-Württemberg). KLF ist der zentrale Gesundheitsversorger für die Menschen im Landkreis Freudenstadt. KLF hat im Rahmen des "Zukunftsprogramms Krankenhäuser" nach dem Krankenhauszukunftsgesetz ("KHZG") verschiedene Digitalisierungsprojekte zur Förderung eingereicht. Um den komplexen Anforderungen der grundsätzlichen Digitalisierung und des Krankenhauszukunftsgesetztes (KHZG) mehrwertstiftend und nachhaltig gerecht zu werden, beabsichtigt KLF die Beschaffung und Implementierung eines Patientenportals, um ein digitales Aufnahmemanagement, ein digitales Behandlungsmanagement sowie ein digitales Entlass- und Überleitungsmanagement i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV umsetzen und anbieten zu können. Der mit dieser Bekanntmachung ausgeschriebene Teilnahmewettbewerb bezieht sich auf das digitale Aufnahme- und Behandlungsmanagement. Die Beschaffung des digitalen Entlass- und Überleitungsmanagements ist im Rahmen eines separaten Vergabeverfahrens vorgesehen.
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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✏️ Änderung
2. Änderung der Mindestanforderung zu TL2
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✏️ Änderung
Änderung der Mindestanforderung zu TL2 - Absenken der Mindestanforderungen von drei auf zwei Referenzen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH sucht ein digitales Patientenportal für Aufnahme- und Behandlungsmanagement im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
5 Veröffentlichungen
- Frist 23.05.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- Frist 23.05.2024 Änderung der Mindestanforderung zu TL2 - Absenken der Mindestanforderungen von drei auf zwei Referenzen
- Frist 23.05.2024 2. Änderung der Mindestanforderung zu TL2
- 14.05.2024 2. Änderung der Mindestanforderung zu TL2
- 08.05.2024 Änderung der Mindestanforderung zu TL2 - Absenken der Mindestanforderungen von drei auf zwei Referenzen
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 228 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Innocon Systems GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 73 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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