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Fachplanung - Tragwerksplanung nach Paragraph 49 ff HOAI Lph. 1-6 und besondere Leistungen
Gemeinde Icking · Icking · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Fachplanung - Tragwerksplanung nach Paragraph 49 ff HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 6 und besondere Leistungen in stufenweiser Beauftragung für den Neubau eines Feuerwehrhauses und optional eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten ((Realisierungsvorbehalt) im OT Dorfen der Gemeinde Icking.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Tragwerksplanung für den Neubau eines Feuerwehrhauses und eines optionalen Mehrfamilienhauses.
- Die Leistung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 6 nach HOAI sowie besondere Leistungen.
- Es handelt sich um eine stufenweise Beauftragung.
- Der Bieter muss die Anforderungen der HOAI für Tragwerksplanung erfüllen.
Gesucht wird eine Fachplanung für Tragwerksplanung nach HOAI Lph.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–4 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Ausführungskonzept 40 %Qualität
Projektteam Vorstellung des/der Gesamtprojektleiter/in sowie des/der stellvertretenden Projektleiter/in mit Darlegung des persönlichen Erfahrungshintergrundes (u.a. Lebenslauf, Qualifikationen) bzw. der persönlichen Kenntnisse sowie anhand mindestens einer mit der konkreten Auftragsdurchführung vergleichbaren Referenz mit Erläuterung der Funktion und wesentlichen Aufgaben im Referenzprojekt, die für die ausgeschriebene Leistung relevant sein werden. Vorgesehene/r Gesamtprojektleiter/in - Gewichtung 20 % Vorgesehene/r stellvertretende/r Projektleiter/in - Gewichtung 10 % Kapazitätsplanung für das konkrete Projekt (Personal sowie Einbindung und zeitliche Verfügbarkeit) - Gewichtung 10 % Gewichtung: 40 % Die geforderten Angaben sind in Form eines Konzeptes darzustellen.
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Honorarangebot 30 %Preis
Honorarangebot - "Wertungssumme" Angebot mit niedrigster Wertungssumme bekommt 5 Punkte. Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme bekommt 0 Punkte Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Gewichtung: 30 %
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Ausführungskonzept 30 %Qualität
Projekteinschätzung (Bestandteil Ausführungskonzept) Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen: Analyse der Projektaufgabe mit Darstellung der zu erwartenden Herausforderungen und ggf. Schwierigkeiten sowie die Herangehensweise zu folgenden Punkten: - Konzeption und Umgang mit den schwierigen Bodenverhältnissen und der schlechten Sickerfähigkeit des Bodens. - Bewertung der Hanglage hinsichtlich Baugrubenplanung und möglichen Stützmauern - LPH 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung: Baustellenpräsenz (Turnus, Erreichbarkeit, Reaktionszeiten, Bauüberwachung, Vertretungsregelung, Kommunikationswege (Bauherr-Baustelle-Planung) Hinweis: Es wird kein Lösungsvorschlag erwartet. Vielmehr soll in einem Kurzkonzept auf die o.g. Aspekte eingegangen werden. Der Auftraggeber möchte erkennen ob und wie sich der Bieter mit der Aufgabe auseinandersetzt und wie er seine Leistungen hierauf einrichtet. Gewichtung: 30 % Die geforderten Angaben sind in Form eines Konzeptes darzustellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Mindestanforderung: Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder Zusicherung des Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall die Versicherungssummen auf die geforderte Höhe angepasst werden. Personenschäden: 2.500.000,00 EUR Sach- und Vermögensschäden: 2.500.000,00 EUR Hinweis: Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Gemittelter Umsatz für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fachplanung – Tragwerksplanung Lph. 1-6) in den letzten drei Jahren [§ 45 VgV] Folgende Punkte erhält der Teilnahmeantrag, der einen mittleren jährlichen Umsatz (netto) von ... € in den letzten 3 Jahren (2025, 2024, 2023) für den Auftrag entsprechende Dienstleistungen nachweist: 2 Punkte: 100.000,00 € - 200.000,00 € 6 Punkte: 200.000,01 € - 300.000,00 € 10 Punkte: 300.000,01 € - X Gewichtung: 30 %
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung [§ 46 VgV] Folgende Punkte werden vergeben für: Hinweis: Die Beschreibung/Qualitätshandbuch darf die maximale Seitenanzahl von 5 nicht überschreiten. (DIN A4 – andere Formate werden nicht akzeptiert, Schriftgröße: 10, Schriftart: Arial oder vergleichbar) 0 Punkte: nicht akzeptable bzw. nicht vorhandene Beschreibung - Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität sind in allen Belangen wegen ungenügender bzw. unzureichender Angaben in keiner Weise akzeptabel oder es sind keine Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität vorhanden 3 Punkte: Erhebliche Beanstandungen - Abweichungen zu den erwarteten Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität durch insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen unübersehbar (Abweichungen, die die Auswahl stark in Frage stellen würden) 6 Punkte: Beschreibung der Maßnahmen vorhanden, jedoch mit wesentlichen Abstrichen gegenüber der Qualifizierung nach ISO 9001 bzw. TÜV-Qualitätsstandard „Planer am Bau“ (Abweichungen, die die Auswahl maßgeblich in Frage stellen würden) 8 Punkte: leichte Mängel – Abweichungen zu den erwarteten Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität durch vereinzelte bzw. geringfügige Defizite und Schwächen gerade erkennbar (Abweichungen, die die Auswahl nicht beeinflussen würden) 10 Punkte: ohne Mängel bzw. ohne Einschränkungen – die Erwartungen an die Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität werden vollständig und uneingeschränkt erfüllt. Alternativ: Qualifizierung nach ISO 9001 liegt vor oder TÜV-Qualitätsstandard „Planer am Bau“ oder sonstige einschlägige Qualifizierung wird nachgewiesen. Als gleichwertig wird ein internes Qualitätshandbuch in Anlehnung an die ISO 9001 bewertet. Gewichtung: 30 %
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
2 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 5 Jahren (2021-2026) (Mindestanforderung: Lph. 6 muss im Zeitraum 01.01.2021 bis zum Submissionstermin dieses Teilnahmewettbewerbs bei beiden Referenzen abgeschlossen sein) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers [§ 46 VgV] Folgende Punkte werden bei Referenz 1 nach Bewertungsschlüssel 1 und bei Referenz 2 nach Bewertungsschlüssel 2 bewertet. Die Punkte für alle Referenzen werden summiert und durch die Anzahl der Referenzen geteilt. Es müssen alle einzelnen Aspekte bei jeder Referenz ersichtlich sein, ansonsten wird die jeweilige Position mit 0 Punkten bewertet. Somit liegt die Gesamtmögliche Punktzahl bei 10 Punkten. Sollten mehr als die geforderten 2 Referenzen abgegeben werden, müssen diese Referenzangaben in Form der „Referenzangaben“ laut „A_Teilnahmeantrag_Leitfaden_1und2Stufe_26-322“ abgegeben werden. Die Nichteinhaltung der Form führt zur Nichtberücksichtigung der weiteren Referenzen. Es werden alle Referenzen, die der vorgegebenen Form entsprechen, geprüft und bewertet. In die Wertung fließt jedoch jeweils nur die Referenz ein, welche die höchste Punktzahl nach Bewertungsschlüssel Referenz 1 und die Referenz welche die höchste Punktzahl nach Bewertungsschlüssel Referenz 2 erreicht hat. Bewertungsschlüssel Referenz 1: 1 Punkt: Honorarzone IV oder höher 1 Punkt: Leistungsphase 1 – 6 1 Punkt: anrechenbare Kosten (Tragwerksplanung § 50 Abs. 1 HOAI) in der Größenordnung des Auftrages (ab 2.000.000,- EUR netto) 2 Punkte: Art der Referenz entspricht dem Auftragsgegenstand – Neubau Feuerwehr (z.B. Feuerwehrhaus, Katastrophenschutz oder vergleichbar) 1 Punkte: Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers 2 Punkte: geförderte Maßnahme 2 Punkte: Besondere Leistung der Lph. 8 - Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung nach HOAI 2021 Anlage 14 zu § 51 im Auftragsumfang enthalten Bewertungsschlüssel Referenz 2: 1 Punkt: Honorarzone III oder höher 1 Punkt: Leistungsphase 1 – 6 1 Punkt: anrechenbare Kosten (Tragwerksplanung § 50 Abs. 1 HOAI) in der Größenordnung des Auftrages (ab 1.000.000,- EUR netto) 2 Punkte: Art der Referenz entspricht dem Auftragsgegenstand – Neubau Wohngebäude (z.B. Wohngebäude oder vergleichbar) 1 Punkte: Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers 2 Punkte: geförderte Maßnahme 2 Punkte: Besondere Leistung der Lph. 8 - Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung nach HOAI 2021 Anlage 14 zu § 51 im Auftragsumfang enthalten Gewichtung: 20 % ****************************************** Die vergleichbaren Referenzen müssen den sicheren Rückschluss zulassen, dass die für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorhanden ist. Es können innerhalb einer Referenz mehrere oder alle genannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. ****************************************** Es werden nur die vom Bewerber im vorgesehenen "A_Teilnahmeantrag_Leitfaden_1und2Stufe.docx" jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Angaben zu Referenzen in bewerbereigenen Dokumenten werden nicht gewertet. ****************************************** Es werden ausschließlich die in diesen Unterlagen gemachten Angaben gewertet. Eine Nachforderung materiell/inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des §56 Abs.2 Alt.1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. ***
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Mindestanforderung: Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur/-in“ inklusive Bauvorlageberechtigung; Eintrag in die Ingenieurkammer, Eintrag in das Handelsregister soweit erforderlich Der verantwortliche Leistungserbringer muss über folgende Qualifikation verfügen: Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG /2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen des ausgeschriebenen Fachbereichs, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können [§ 46 VgV] “Technische Fachkräfte” im Sinne des § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV sind Fachkräfte, deren Leistungen eine durch Qualifikationen und Berufserfahrung belegbare besondere Fachkunde erfordern. Hilfsdienste und Sekretariatstätigkeiten fallen nicht darunter. Folgende Punkte werden vergeben für: 2 Punkte: 1 Fachkräfte oder techn. Stellen 6 Punkte: 2 Fachkräfte oder techn. Stellen 10 Punkte: ab 3 Fachkräfte oder techn. Stellen Gewichtung: 20 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 24.09.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 16.149 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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