AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.05.2026 08:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1dbf41b1-1d1c-4d0e-9f12-fd2d49cfa110/

Pommernstr. 10 - Neubau Schulzentrum Südwest / 2.BA - B3.3103 Metallbau IV

Notice-ID: 1dbf41b1-1d1c-4d0e-9f12-fd2d49cfa110 · Procedure-ID: ee13e9d9-850f-4815-9d50-c8482406e43f

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Nürnberg Hochbauamt, Nürnberg
Veröffentlicht
05.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45214000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
475.415 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

- ca. 110 m2 Wandbekleidungen (innen) aus Stahlblechkassetten in Fluren (Technikpaneele) - ca. 350 m2 Deckenbekleidungen (innen) aus Stahlblechkassetten mit seitlichen Schürzen, Bekleidung revisionierbar - ca. 80 m2 Wandbekleidungen (innen) aus Aluminium-Blech (Aulatreppe und Kiosk), zzgl. integrierte Klappen, teilweise faltbar - 1 St. Stützenbekleidung (innen) aus Aluminium-Blech (Infosäule Aula), rund, Radius ca. 500 mm, Länge ca. 3950 mm - 2 St. 2-flg. Toranlagen (Einfriedung außen) aus Stahlrahmenkonstruktion und Füllung aus Aluminium-Blech, Seitenteile - 1 St. Briefkastenanlage, freistehend

Vertragslaufzeit

Beginn
27.04.2026
Ende
28.05.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
05.05.2026
Zuschlagsentscheidung
13.04.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).