AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 07:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1dce496d-bb86-4dfd-a256-b3fde7ec4e8b/

Realisierungswettbewerb Wohnstätte Altlandsberg

Notice-ID: 1dce496d-bb86-4dfd-a256-b3fde7ec4e8b · Procedure-ID: 1dba8438-cc55-41db-9fc3-d5599c88cc52

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Märkisch-Oderland, Seelow
Veröffentlicht
30.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Märkisch-Oderland beabsichtigt die Errichtung einer Wohnstätte für Kinder, Jugendliche sowie junge Erwachsene mit kognitiven und körperlichen Behinderungen am Standort des Schulcampus Fredersdorfer Chaussee - 15345 Altlandsberg. Für eine bestmögliche Vorbereitung der Umsetzung der Bauaufgabe "Wohnstätte" Altlandsberg lobt der Landkreis Märkisch-Oderland einen Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 aus. Der Wettbewerb richtet sich an Architekt:innen und Ingenieur:innen, die einschlägige Erfahrungen im Bereich der Planung barrierefreier Gebäude und Freianlagen haben. Mit dem Begriff "barrierefrei" wird in diesem Kontext die umfassende, uneingeschränkte Zugänglichkeit und Nutzungschance der Einrichtung und ihrer Dienstleistungen bezeichnet.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).