AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/1de710db-baf1-4c37-ac40-5f7bc5d10cce) · Abgerufen am 17.08.2026 15:43 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1de710db-baf1-4c37-ac40-5f7bc5d10cce/

Bauüberwachung 50Hz/KTB Gleisfeldbeleuchtung Freilassing GS 18 Rosenheim-Freilassing - BÜW KIB / EEA

Notice-ID: 1de710db-baf1-4c37-ac40-5f7bc5d10cce · Procedure-ID: b3e39cee-1386-41ba-adbd-644a57a090e3

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
26.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Das Projekt Erneuerung der Gleisfeldbeleuchtung (GFB) Bahnhof Freilassing umfasst die Bereiche der Gleisharfe von Gleis 25 fortlaufend zwischen den Gleisgassen bis zum Gleis 9, sowie zwischen den Gleisgassen 7 bis 5. Ferner soll eine neue Gleisfeldbeleuchtung im Bereich der heutigen Lokwelt bei Gleis 31-33 und bei Gleis 43+43a errichtet werden. Begleitend wird das Kabelführungssystem erweitert bzw. neu errichtet. Die durch den Umbau des Kabelführungssystems beeinträchtigten Rand- und Dienstwege werden ebenfalls neu gebaut.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.07.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer
eba-consult GmbH
Vertragsabschluss
19.05.2026
Zuschlagsentscheidung
11.05.2026

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).