AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E17682813) · Abgerufen am 11.09.2026 08:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1e06a29e-92cd-46af-afa9-291816e224a0/

Lieferung eines Radladers

Notice-ID: 1e06a29e-92cd-46af-afa9-291816e224a0 · Procedure-ID: 1ab7b55a-8d70-4785-b75f-ad45801f1664

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim, Heidenheim
Veröffentlicht
15.02.2024
Frist (Submission)
19.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144710 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
230.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für die Bodenaushubdeponie Kätzental in Herbrechtingen muss ein Radlader beschafft werden. Er wird auf dem gesamten Deponiegelände eingesetzt um den im Landkreis Heidenheim anfallenden Bodenaushub auf dem Deponiegelände zu bewegen und diesen in die Deponie einzubauen sowie Wege zu bauen und zu erhalten. Zudem wird er zum Verladen bzw. Beladen von Mulden und anderen Fahrzeugen benötigt. Auf der Deponie angelieferte Materialien sind Erde, Steine, Beton, sowie Wurzelstöcke und Bauschutt. Des Weiteren soll die Maschine Zufahrtswege sowie die Waage frei von Schmutz und Schnee halten. Die Maschine wird ausschließlich im Freien eingesetzt, die Arbeitsbedingungen sind zum Teil sehr schlammig.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Stuttgart, Stuttgart

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).