AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.04.2026 23:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1e1346a5-3cc9-4fe2-bdb7-a708c4e0205d/

Rahmenvereinbarung Grünflächen-Pflegeleistungen Los 06

Notice-ID: 1e1346a5-3cc9-4fe2-bdb7-a708c4e0205d · Procedure-ID: 09a7d38b-4cf6-4467-ba14-990f9e394290

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Sinzig, Sinzig
Veröffentlicht
27.11.2024
Frist (Submission)
08.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77310000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätztes Rahmen-Volumen
169.536 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Sinzig plant die Vergabe von Rahmenvereinbarungen für Grünflächen-Pflegeleistungen für die Kernstadt Sinzig und die diversen Stadtteile in insgesamt 6 Losen zu vergeben. Gegenstand dieses Verfahrens für das Los 06 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Grünflächen-Pflegeleistungen gemäß DIN 18919 für den Ortsteil Westum Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt ca. 2 Jahre (01.03.2025 bis 31.12.2026), es besteht im Anschluss die zweimalige Option zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2025
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
37 Tage

Verfahrensverlauf — alle 4 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).