AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/1e4b04e1-d964-4e0c-ab9c-17994ada139a) · Abgerufen am 03.08.2026 08:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1e4b04e1-d964-4e0c-ab9c-17994ada139a/

1893_1-SL-Dezentrale Internetanschlüsse (Interimsvergabe)

Notice-ID: 1e4b04e1-d964-4e0c-ab9c-17994ada139a · Procedure-ID: 2916db9f-fda4-4ccf-9ca7-3ee1d7ce2262

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Stammdaten

Auftraggeber
BWI GmbH, Berlin
Veröffentlicht
05.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
64210000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Telekommunikation
Auftragsvolumen (Rahmen)
2.854.532 €
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit

Beschreibung

Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 b) bb) VSVgV interimsweise die bestehenden zwei Rahmenverträge (1089 Los 1 und 1089 Los 2 mit der Firma Deutsche Telekom Business Solutions GmbH (im Folgenden: DTBS) und somit die auf diesen Rahmenverträge beruhenden Einzelverträge zur unterbrechungsfreien Sicherstellung dezentraler Internetanschlüsse mit unterschiedlichen Ausprägungen für die BWI selbst und für ihre Endkunden Bundeswehr und weitere Bundesbehörden fortzuführen. Alle vorgenannten Rahmenverträge werden jeweils für die weitere Dauer von maximal weiteren 24 Monaten verlängert.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Deutsche Telekom Business Solutions GmbH
Vertragsabschluss
24.04.2026

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).