AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.06.2026 16:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1e52a4e5-eef3-463d-a884-1e35d982d7ac/

Erneuerung Außenanlagen Haupteingang-Wiederherstellung Johannes-Sturmius-Gymnasium

Notice-ID: 1e52a4e5-eef3-463d-a884-1e35d982d7ac · Procedure-ID: 5e2201fd-1b3e-43fd-b2bf-7238f9696b68

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Schleiden, Schleiden
Veröffentlicht
18.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
45112710 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
336.829 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Erneuerung Außenanlagen Haupteingang-Wiederherstellung Johannes-Sturmius-Gymnasium, Blumenthaler Straße 2, 53937 Schleiden Die durch das Hochwasser beschädigten Bereiche am Haupteingang des Johannes-Sturmius-Gymnasiums müssen erneuert werden. Hierzu sind überwiegend Garten- und Landschaftsbauarbeiten, Pflasterarbeiten sowie Erdbewegungsarbeiten erforderlich. Mit der Ausführung ist in der 29. KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW zu beginnen. Die Leistung (abnahmereif fertig zu stellen) ist in der 39. KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW fertigzustellen. CPV-Codes: 45112710-5 Landschaftsgestaltung 45233222-1 Pflasterabeiten 45232451-8 Entwässerungsarbeiten Es erfolgt keine Losaufteilung.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Natur Breitegger GmbH
Vertragsabschluss
11.05.2026
Zuschlagsentscheidung
24.04.2026
Angebotsspanne
336.829 – 374.769 €

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).