AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Firewallcluster
Stammdaten
- Auftraggeber
- Universität Mannheim, Mannheim
- Veröffentlicht
- 12.11.2024
- Frist (Submission)
- 13.12.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 48730000 — Software
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätzter Wert
- 400.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das neue Cluster der Universität Mannheim muss bestimmte Benchmarks erfüllen, um den aktuellen und zukünftigen Kommunikationsaufwänden gerecht zu werden. Das neue Firewallcluster muss einen Mindestdurchsatz von 31 GPS bei Verwendung des Intrusion-Prävention-Systems (IPS) bieten. Der Durchsatz bei der Verwendung der Next-Generation Firewall (NGFW) Features muss mindestens 27 GPS leisten. Die Verwendung des Threat Protection Features muss mindestens einen Durchsatz von 25 GPS garantieren. Weiterhin müssen die Firewalls mit mindestens 16x10 GE RJ45 Ports, 16x25 GE SFP Ports und 4x100 GE QSFP Ports ausgestattet sein, um den internen Übeertragungs-geschwindigkeiten gerecht zu werden. Zusätzlich muss die Firewall in der Lage sein, aufwändige Prozesse auf dafür vorgesehene Chips auszulagern, um eine effizientere und schnellere Verarbeitung zu gewährleisten. Ein wichtiger Faktor moderner Firewallcluster ist die Ausfallsicherheit, daher müssen die neuen Firewalls über eine redundante Power Supply Unity (PSU) verfügen. Um die Logdateien über einen längeren Zeitraum zurückzuhalten, werden mindestens 2 TB Festplatten-speicher benötigt. Die Firewalls müssen für folgende Services lizenziert werden: App Control, IPS, Maleware Protection, Web Filtering und Anti Spam.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 4 Jahre
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 13.12.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden - Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.