AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/40139) · Abgerufen am 22.09.2026 05:06 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1e7d5a89-a903-459d-beb1-58546cd921b4/

Lieferung und Einführung eines cloudbasierten E-Mail-Security-Gateways inkl. unterstützender Dienstleistungen zur Inbetriebnahme

Notice-ID: 1e7d5a89-a903-459d-beb1-58546cd921b4 · Procedure-ID: 3f183733-2d74-46d3-9345-38ea8632a37c

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR, Stuttgart
Veröffentlicht
05.02.2026
Frist (Submission)
09.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Beschaffung und Einführung einer cloudbasierten E-Mail-Sicherheitslösung (E-Mail-Security-Gateway) zur Absicherung des externen E-Mail-Verkehrs einschließlich Schutz vor Spam, Malware, Phishing, Business Email Compromise (BEC) sowie Integration in eine hybride Microsoft Exchange / Microsoft 365 Umgebung eines KRITIS-Krankenhauses. Bestandteil der Leistung sind unterstützende Dienstleistungen zur Inbetriebnahme und ein Herstellersupport. Der laufende Betrieb der Lösung erfolgt durch den Auftraggeber.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).