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Sanierung Nebengebäude und Anbau Aula Grund- und Mittelschule, Schulverband Kirchheim i. Schw., Offenes Verfahren, Objektplanung LPH 6-9, Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021
Schulverband Kircheim i. Schw. · Kirchheim i. Schwaben · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSanierung Nebengebäude und Anbau Aula Grund- und Mittelschule, Schulverband Kirchheim i. Schw., Offenes Verfahren, Objektplanung LPH 6-9, Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021🏆 Architekturbüro Axmann Weiß GmbH · Burgau
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Sanierung Nebengebäude und den Anbau Aula, gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 6 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, beispielsweise die Überwachung der Mängelbeseitigung. Diese Vergabe betrifft den verbliebenen Gebäudeteil (Nebengebäude), der in den 70er Jahren erbaute wurde. Das Nebengebäude soll unter Berücksichtigung neuer Förderrichtlinien nach den gleichen Standards wie das Hauptgebäude saniert werden. Zu berücksichtigen ist, eine Umnutzung der Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung zu ermöglichen. Im Frühjahr 2022 wurde vorab eine Lüftungsanlage in das Nebengebäude eingebaut, die Heizungsanlage wird aus dem Hauptgebäude genutzt. Der Sanierungsteil umfasst eine BGF inkl. Dachraum von ca. 2.300 m². Der Neubau der Aula umfasst 640 m². Ein Architekturbüro ist derzeit mit der LPH 1-5 beauftragt. Diese Leistungen sind zu übernehmen. Für den Fall, dass sich der Vorbefasste beteiligt, und grundsätzlich, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt werden. Zeitschiene: Die Angebotswertung findet im Sommer 2023 statt. Die Auftragsvergabe und der Projektstart erfolgen unmittelbar nach Vergabe. Der Baubeginn muss im Herbst 2023 erfolgen. Die Fertigstellung soll zum 01.08.2025, die Inbetriebnahme zum 01.09.2025 erfolgen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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B) Darlegung der Herangehensweise an die konkrete Planungaufgabe (mit Unterkriterien) 40 %Qualität
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A) Darlegung des Projektteams (mit Unterkriterien) 35 %Qualität
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C) Honorar 25 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Teilnehmer/Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Teilnahme bzw. zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Teilnahme bzw. zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer Architekturbüro Axmann Weiß GmbH1 Veröffentlichung
- 07.11.2023 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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