18GEI33909_Stendal, Verkehrsstation
DB Station&Service AG (Bukr 11) · Berlin · Berlin
Beschreibung
18GEI33909_Stendal, Verkehrsstation
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Bauleistungen im Bereich Verkehrsstation in Stendal.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.170 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
23 Veröffentlichungen
- 22.04.2024 Da der Bestandsanlage in einem sehr guten Zustand ist, ist eine Demontage und ein Neuaufstellen wirtschaftlich.
- 22.04.2024 AO415_ .Nach Abschluss der Baumaßnahme ist die Stabilisierungszone in den betrachteten Abschnitten nicht mehr mit Großgerätetechnik anfahrbar, so dass die erforderlichen Maßnahmen zu Baumfällungen baubegleitend durchgeführt werden müssen.
- 22.04.2024 Im Zuge der vertraglichen Abbrucharbeiten des Fertigteilbahnsteiges 1 am HP Nünchritz wurde ein Bestandsschacht aufgefunden, der zur Sicherung der erforderlichen Baufreiheit am HP mit abzubrechen ist.
- 22.04.2024 Um die Gleisfeldbeleuchtung im Bf Weißig aufrecht zu erhalten. Der Kabelverlauf ist im unmittelbaren Umbaubereich des AN.
- 22.04.2024 AO0419_ Eine Vergabe an einen Dritten ist unmöglich, da die Hilfsmaßmahmen im Baufeld des beauftragten AN liegen und die Grundlage für seine vertraglichen Ausführungsleistungen bilden. aktuell
- 22.04.2024 AO417 _ Im Rahmen der vertiefenden Planung wurde ersichtlich, dass bei Herstellung einer regelkonformen Ausführung nach RIL 836 (Randweg, Bahngraben und anschließende Böschung) weiterer dauerhafter Grunderwerb notwendig wird. Um dieses zu vermeiden, ist der Bahngraben zu verfüllen, um die Böschung innerhalb der Bahngrenzen herstellen zu können.
- 22.04.2024 Der aufgeschlossene Altbestand liegt im Baufeld des beauftragten AN. Eine Trennung der Leistung ist zwar möglich, aber hinsichtlich dem Zeitfaktor, Ausschreibung und Vergabe an einen Dritten, ist die Leistung unwirtschaftlich bzgl. der Zeitschiene und dem Vergabeunmfang.
- 22.04.2024 AO308_ Im Zusammenhang mit der Bedenkenanzeige Nr. 018 des AN wird die Ril 836.4106 zitiert u. a. zur Textpassage: „. . . sicherzustellen, dass sich im Bereich des Untergrundplanums kein Stauwasserhorizont ausbilden kann.“ Dieser Bewertung hat sich auch der Anlagenverantwortliche (ALV) angeschlossen und fordert daher den Einbau von Grundrohren, um die drucklose Entwässerung der Filtersteine zukünftig zu gewährleisten, um dadurch kein Problem mit der Dauerhaftigkeit in Verbindung mit der Funktionalität des Bauwerkes zu haben bzw. zu bekommen..
- 22.04.2024 AO421_Es handelt sich um partielle Bereiche der Gründungssohle, die mittels eines Bodenaustausches verbessert werden müssen.
- 22.04.2024 Die Auflagen der vom EBA eingesetzten umweltfachlichen Bauüberwachung sind Folge zu leisten.
- 22.04.2024 Im geschlossenen Vertrag fehlen gegenüber der Abwasserzweckverband Elbe-Floßkanal (AZV) zu jeder Tages- und Nachtzeit eine gesicherte Andienung und Aufstellmöglichkeit im Bereich ihrer Kläranlage. Dies konnte aktuell nur durch eine individuelle und klare Abgrenzung zwischen öffentlichem Verkehr und Baustellenverkehr durch die beteiligten Parteien vereinbart werden, um jederzeit, auch unter Berücksichtigung von Havarie, die Kläranlage, je nach Schadensfall, andienen zu können. Die am 27.11.2023 letztmalig besprochenen temporären Ersatzmaß-nahmen sichern die Abgrenzung/ Andienung und Aufstellflächen gegenüber dem Kläranlagenbetrieb ab.
- 22.04.2024 Gemäß Verienbarung Vor-Ort-Begehung am 21.09.2023.
- 22.04.2024 AO422_Gemäß Schreiben AG Nr. 818 - Sachstandsanzeige HP Wiesentorstraße Nünchritz.
- 22.04.2024 AO420_Es steht ab 01/2024 der Wechsel des Bauzustandes an, d. h. das Baugleis wechselt von bahnlinks nach bahnrechts. Bahnrechts muss eine Verdichtung des Messnetzes erfolgen, die geschieht durch ein Umsetzen von zwei Messgeräten von der bahnlinken Seite auf die bahnrechte Seite.
- 22.04.2024 AO0426_Eine Vergabe an einen Dritten ist unmöglich, da die vertraglichen Abbruchmaßnahmen bei beauftragten AN liegt und technisch nicht separiert werden können.
- 22.04.2024 AO423 _ Der Versorgungsquerschnitt der Stromversorgung für den Fahrdienstleiterraum am Hp Glaubitz ist nicht ausreichend, um die Räumlichkeit in der Winterzeit elektrisch zu beheizen.
- 22.04.2024 AO0424 _ Die Medienumverlegung im Jahr 2021 ist in der vorgegebenen und aktuell aufgeschlossenen Lage erfolgt, da die Medienkabel sonst das angrenzende Privatgrundstück bahnrechts gequert hätten, dies wurde seinerzeit vom Kabelbetreiber SachsenNetze abgelehnt. Somit ergab sich die Querung durch die Straße. Zur aufgeschlossenen Medienposition: Siehe ergänzende Festlegungen des Kabelbetreibers SachsenNetze gemäß Protokoll vom 07.12.2023 (Anlage 2 Ihrer MKA 605)
- 22.04.2024 Laut Forderung Bahnhofsmanagement Leipzig, DB S&S, Leipzig.
- 22.04.2024 AO0377_ Gemäß der Ausführungsplanung TK Bahn-steige HP Glaubitz ist ein neu herzustellendes Mastfundament und ein neuer Mast, an dem der DSA+ befestigt wird, nach neuer Vor-schrift auszuführen. Bis zur Inbetriebnahme des 1. Bauzustandes im Januar 2024 ist der DSA im Bestand an einem Beleuchtungsmast nach Wahl im Zuge der Ausführungsplanung zu befestigen, dies mittels eines statischen Nachweises. Für den in der Ausführungsplanung benannte Mast für die DSA+ liegt bis dato noch keine Zulassung vor. Das zugehörige Fundament wurde erstellt und temporär geschützt, da noch auf die Zulassung für den vg. Mast gewartet wird zum 5. Anstrich Verlängerung Regenfallrohr zur Ableitung auf die Sickerpackung.
- 02.02.2024 AO129 Mit den MKA wurden Leistungen angezeigt, die vertraglich nicht vereinbart, aber für die Erbringung des vertraglich vereinbarten Leistungssolls erforderlich sind. Die in den MKA 57 - Masteinfassung auf den Bahnsteigen 2/3 und 4/5 - erforderlich für Standsicherheit MKA 93 - Herstellung prov. Dienstweg am Bstg 4/5 - erforderlich für Behandlung der DB Regio-Züge (Unfallverhütung) MKA 183 - Lieferung und Einbau Signalfundament Gleis 502 - erforderlich für Standsicherheit - Rückbau von Treppenelementen und Winkelstützen - Rückbau Gleisfeldbeleuchtung Gleis 13 - erforderlich für Rückbau Röxer-Tunnel - Rückbau vorhandene Kabelkanäle - erforderlich für Rückbau Röxer-Tunnel - Abbruch Schacht zwischen Gleis 5 und 11 - erforderlich für Rückbau Röxer - T - Kabelleerrohrarbeiten - Lieferung und Einbau von U-Rahmen angezeigten Leistungen waren nicht Bestandteil des vertraglich vereinbarten LV. Diese mussten im Rahmen der Bauausführung zur Erbringung der bestellten Gebrauchswerte erbracht werden.
- 02.02.2024 AO060 zus. Erdungsarbeiten: im Bereich der Bahnsteige 2, 3, 4 und 5 musste die Erdung der Geländer in den Endzustand verlegt, eingeschottert oder verlängert werden. Diese Leistungen waren vertraglich nicht vereinbart. Rückbau Rückankerfundament: Die OLA über dem Gleis 322 musste nach dessen Nutzung als Logistikgleis entsprechen dem Regelwerk (die alte OLA entsprach nicht mehr dem Regelwerk) aufgebaut werden. Damit musste auch das Rückankerfundament zurückgebaut werden. Diese Leistung war vertraglich nicht vereinbart. Verlegung OSE-Kabel: Der Kabelkanal, in den das Kabelverlegt werden sollte war beschädigt. Daher wurde es zunächst behelfsmäßig in Betrieb genommen. Nach Reparatur des Kabelkanals wurde es in die Endlage verlegt
- 02.02.2024 AO061 - Die Lieferung und Montage des Abschnittskennzeichen "B" auf dem Bahnsteig 1 war aufgrund einer Forderung des BM Magdeburg erforderlich. - Die Errichtung der Zaunanlage war erforderlich, um nach Beendigung der Bauarbeiten das Gelände der Bahn vom öffentlichen Gelände zu trennen. - Da der Umbau der Beschilderung auf den Bahnsteigen 2/3 und 4/5 im Hauptauftrag nicht beauftragt war, ist dies mit einem Nachtrag erforderlich - Die Herstellung der Geländer für die Rampe zur Empfangshalle ist als Absturzsicherung erforderlich. Ohne das Geländer erfolgt keine Inbetriebnahme nach Bauende
- 02.02.2024 AO059 Im Rahmen der Bauvorbereitung wurden Kabel aus dem Baufeld in eine provisorische Kabeltrasse entlang des EG Bf Stendal durch die DB Bahnbau verlegt. Nach Bauende mussten diese wieder in die ursprüngliche Lage zurück verlegt und die provisorische Kabeltrasse zurückgebaut werden. Da der urspügliche AN keine Kapazitäten hatte, erfolgte der Rückbau durch die ARGE, der vertraglich nicht vereinbart war.
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