AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Umspannwerk Werderland
Stammdaten
- Auftraggeber
- wesernetz Bremen GmbH, Bremen
- Veröffentlicht
- 10.09.2026
- Notice-Typ
- Vorinformation
- CPV-Code
- 45232220 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die wesernetz Bremen GmbH plant den Neubau des 110 kV Umspannwerks Werderland in Bremen. Das Projekt umfasst die Errichtung einer neuen 110 kV Schaltanlage einschließlich aller erforderlichen Nebenanlagen sowie die Anbindung an das bestehende 110 kV Freileitungsnetz der wesernetz und die künftige 380 kV Schaltanlage von TenneT. Das Umspannwerk übernimmt künftig eine zentrale Funktion für die regionale Energieversorgung und Netzstabilität. Besondere Bedeutung hat die koordinierte Umsetzung der Schnittstellen zwischen wesernetz, TenneT und dem Stahlwerk Bremen. Die wesernetz Bremen GmbH führt vor Einleitung eines förmlichen Vergabeverfahrens eine unverbindliche Markterkundung gemäß § 26 SektVO durch. Ziel ist es, den relevanten Anbietermarkt besser zu verstehen und Erkenntnisse zu geeigneten Vergabestrukturen, Projektabwicklungsmodellen, Vorlaufzeiten sowie wesentlichen technischen, terminlichen und organisatorischen Risiken zu gewinnen. Die Markterkundung dient ausschließlich der Informationsgewinnung und stellt weder ein Vergabeverfahren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots oder Teilnahmeantrags dar. Aus einer Beteiligung oder Nichtbeteiligung ergeben sich keine Ansprüche sowie keine Vor oder Nachteile für ein späteres Vergabeverfahren. ***Bei Interesse werden das Anschreiben sowie der Rückmeldebogen separat zur Verfügung gestellt. *** Ansprechpartner: andy.grosspietsch@ewe.de
Vertragslaufzeit
- Periode
- 5 Jahre
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Bremen - Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Bremen
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.