AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI
Stammdaten
- Auftraggeber
- Staatliches Hochbauamt Schwäbisch Hall, Schwäbisch Hall
- Veröffentlicht
- 05.12.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 310.000 €
- Rechtsgrundlage
- Verteidigung & Sicherheit
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Altheim, Munitionslager, Anpassung Wärmeversorgung, Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, Es ist beabsichtigt, einen abgelegenen Teil vom bestehenden Nahwärmenetz zu trennen und eine Insellösung bestehend aus Wärmepumpen für 3 Gebäude zu errichten. Diese Insellösung kann als zentrale- oder dezentrale Wärmeversorgung realisiert werden. Die Möglichkeit einer Erweiterung muss bei einer zentralen Wärmeversorgung berücksichtigt werden. In der Zentralen Wärmeversorgungsanlage im nahegelegen Teil der Liegenschaft soll ein bestehender Ölkessel entfallen und durch einen Pelletkessel ersetzt werden. Der Pelletkessel kann aufgrund der vorgesehenen "kurzen" Nutzungsdauer ggf. als "steckerfertige" Industrielösung in Containerbauweise realisiert werden. Die Lösung muss berücksichtigen, dass die in Zukunft zu planende Wärmepumpeninsel (diese Planung selbst ist nicht Teil dieser Aufgabenstellung) in diesem Teil parallel zum Betrieb der Zentralen Wärmeversorgungsanlage aufgebaut werden kann. Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrag zu erfolgen. Der Teilnahmeantrag ist unter der oben genannten Internetadresse herunterladbar. Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 24-13220 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben)
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 10.04.2025
- Ende
- 31.12.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.