AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/1ee59a55-b6ec-4164-b5ec-ad68f81ccd93) · Abgerufen am 08.09.2026 01:30 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1ee59a55-b6ec-4164-b5ec-ad68f81ccd93/

Schriftgutsystem

Notice-ID: 1ee59a55-b6ec-4164-b5ec-ad68f81ccd93 · Procedure-ID: a93405dc-9919-4ccc-a413-c8666ec73fdb

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Stammdaten

Auftraggeber
Techniker Krankenkasse, Hamburg
Veröffentlicht
07.11.2025
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
48310000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
Sonstige Rechtsgrundlage

Beschreibung

Kauf sowie die Implementierung eines zukunftssicheren und einheitlichen Schriftgutsystems für alle Anforderungen der TK sowie der Systemservice. Die Ausschreibung betraf zusammenfassend folgende Bestandteile: — Kauf der Software, — Installation und andere Dienstleistungen in Höhe von ca. 440 Personentagen, — Systemservice, — Unterstützungsleistung in Höhe von ca. 40 Personentagen, — zugehörige Schulungen sowie Dokumentation. Im Wege einer Auftragsänderung hat die TK mit dem Auftragnehmer nunmehr eine Erweiterung ihres Nutzungsrechts an dem Schriftgutsystem vereinbart, da das ursprünglich vereinbarte Lizenzvolumen nicht mehr ausreichte. Vor diesem Hintergrund wurde das Nutzungsrecht der TK an dem Schriftgutsystem durch den Zukauf einer Unternehmenslizenz (inklusive Systemservice) auf eine unbegrenzte Zahl an Briefen bzw. Seiten erweitert.

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
Vertragsabschluss
08.03.2013

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).