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Fahrradleasing für Mitarbeitende der Stadt Fürstenwalde/Spree im Rahmen der Entgeltumwandlung
Stadt Fürstenwalde/Spree · Fürstenwalde/Spree · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Die Stadt Fürstenwalde/Spree beabsichtigt, im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und des betrieblichen Mobilitätsmanagements, nachhaltige Mobilität als Klimaschutzmaßnahme zu fördern und gleichzeitig ihre Attraktivität als Arbeitgeberin zu steigern. Zu diesem Zweck wird den Beschäftigten eine Entgeltumwandlung zum Leasing eines Fahrrads ermöglicht. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 durch den Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Leasingdienstleistungsunternehmen. Das Angebot richtet sich an alle Tarifbeschäftigten der Auftraggeberin, die unter den Geltungsbereich des TV-Fahrradleasing fallen, und basiert auf einer reinen Teilamortisation. Der Maximalpreis für ein Fahrrad beträgt 7.000 EUR brutto. Die geschätzte Abgabemenge liegt bei 30 bis 50 Fahrrädern, wobei eine maximale Abgabemenge von bis zu 400 Fahrrädern möglich ist. Es besteht keine verpflichtende Mindestabnahmemenge, wodurch die tatsächliche Menge flexibel an den Bedarf angepasst werden kann. Interessierte Anbieter sind eingeladen, ihre Angebote unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen einzureichen. Ziel des Verfahrens ist es, eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Lösung zu finden, die den Anforderungen der nachhaltigen Mobilität und den Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht wird. Es wird eine 2-jährige Laufzeit vereinbart. Vertragsverlängerungsoption: zweimalig um jeweils 12 Monate möglich. Dies hat der AG dem AN innerhalb von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform mitzuteilen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Die Stadt Fürstenwalde/Spree sucht einen Dienstleister für ein Fahrradleasing-Programm für Mitarbeitende im Rahmen der Entgeltumwandlung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 70 %
siehe Bewertungsmatrix
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Angebotspreis 30 %Preis
siehe Bewertungsmatrix/Preisblatt
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Geschätzter Gesamtauftragswert 0 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrags hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 0 €1 Veröffentlichung
- Frist 10.03.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 37 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Bietergemeinschaft JobRad GmbH und JobRad Leasing GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 115 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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