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Gebäudeunterhalts- und Glasreinigung auf diversen Kläranlagen des Niersverbandes und dem Verbandslabor
Niersverband · Viersen · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenGebäudeunterhaltsreinigung auf der Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk und dem Verbandslabor🏆 Winkels Servicegesellschaft mbH · Korschenbroich
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Los 2 VergebenGebäudeunterhaltsreinigung auf div. Kläranlagen des Meisterbereichs Betrieb Mitte🏆 Rudolf Weber Gebäudereinigung und Gebäudedienste SE & Co. KG · Duisburg
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Los 3 VergebenGebäudeunterhaltsreinigung auf div. Kläranlagen des Meisterbereichs Betrieb Nord🏆 Rudolf Weber Gebäudereinigung und Gebäudedienste SE & Co. KG · Duisburg
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Los 4 VergebenGlasreinigung auf diversen Kläranlagen des Niersverbandes und des Verbandslabors🏆 Rudolf Weber Gebäudereinigung und Gebäudedienste SE & Co. KG · Duisburg
- Rudolf Weber Gebäudereinigung und Gebäudedienste SE & Co. KG · Duisburg
- Winkels Servicegesellschaft mbH · Korschenbroich
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, davon 2 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: Rudolf Weber Gebäudereinigung und Gebäudedienste SE & Co. KG u. a.. Die übrigen 4 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Ausschreibung von Reinigungsleistungen in versch. Objekten des Niersverbandes – aufgeteilt in 4 Lose für den Zeitraum 01.04.2026 bis 31.03.2030
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 Pkt.
1.Preis: 60% Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält die volle Punktzahl von 60 Punkten.
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Qualität 40 Pkt.
2. Durchschnittlicher Leistungswert 40% Das Angebot mit dem durchschnittlich niedrigsten Leistungswert (m²/Stunde) aller Raum-gruppen bezogen auf das Reinigungsintervall der einzelnen Raumgruppen erhält die volle Punktzahl von 40 Punkten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von Rudolf Weber Gebäudereinigung und Gebäudedienste SE & Co. KG, Winkels Servicegesellschaft mbH). Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 84 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Rudolf Weber Gebäudereinigung und Gebäudedienste SE & Co. KG · Winkels Servicegesellschaft mbHZuschlagswert 183.915 €1 Veröffentlichung
- 25.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 4.245 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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