AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Peilungen und Strömungsmessung FSRU WHV02
Stammdaten
- Auftraggeber
- Deutsche Energy Terminal GmbH (DET), Düsseldorf
- Veröffentlicht
- 25.09.2026
- Frist (Submission)
- 26.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71355000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rahmen-Höchstwert
- 800.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die Auftraggeberin schreibt im Wege eines offenen Verfahrens Leistungen der Peilungen und Strömungsmessung für die FSRU WHV02 aus. Im Rahmen des Betriebs der FSRU WHV02 sind kontinuierliche Monitoring-Maßnahmen erforderlich. Ziel ist die Erfassung von Veränderungen im Strömungs- und Sedimentregime, die Sicherstellung der Kielfreiheit im Wendebecken und der Liegewanne sowie die Überwachung des Kolkschutzes im Bereich der Anlegedalben und die Kontrolle der Kabel- und TCP-Überdeckung. Die Leistungen umfassen insbesondere: (1) ADCP-Strömungsmessungen: Messungen an den Langzeit-Profilen des Jade-Weser-Ports mit jährlicher Berichterstattung an die Behörden, (2) Bathymetrische Peilungen: Regelmäßige Peilungen der Umgebung, des Wendebeckens, des Zufahrtsbereichs sowie Überwachung des Kolkschutzes, der Kabeltrasse und der TCP-Trasse, (3) Datenaufbereitung und Dokumentation: Erstellung digitaler Geländemodelle, Peilpläne, Karten und Berichte sowie Übergabe aller Daten an die Auftraggeberin. Die Leistungen sind nachfolgend spezifiziert. Ergebnisse sind digital (Rohdaten + Auswertung) sowie als Berichte und Kartenmaterial der Auftraggeberin vorzulegen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 3 Jahre
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 1 Monat
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 26.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Die Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.